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092/2006
Datum: 21.03.2006
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heute im Bundestag - 21.03.2006

Regierung: Sofortige Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock erforderlich

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Der Ausbildungs- und Übungsbedarf der Luftwaffe erfordert die sofortige Nutzung der Truppenübungsplatzes Wittstock (Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern) wegen dessen qualitativer Merkmale. Zugleich muss die vom Verteidigungsausschuss des Bundestages geforderte ausgewogene Lastenverteilung mit den Übungsplätzen Nordhorn (Niedersachsen) und Siegenburg (Bayern) gewährleistet sein. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/937) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/779). Das Bundesministerium der Verteidigung habe deshalb Ende des Jahres 2005 die Aufhebung der Gerichtsbeschlüsse beantragt, die eine sofortige Nutzung des Truppenübungsplatzes verwehren, nachdem die von den Gerichten gerügten Mängel behoben worden seien.

Die Bundesregierung erklärt des Weiteren, die besonderen Anforderungen der modernen Operationsführung im multinationalen Rahmen seien Kernelemente des intensiven Übungsgeschehens. Dies sowie die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit während der NATO-Response-Force-Bereitschaftsphase erfordere regelmäßiges und realitätsnahes Trainieren von anspruchsvollen und komplexen Einsatzszenarien. Dazu seien kurzfristig verfügbare Übungsmöglichkeiten gerade im Inland erforderlich. Der Truppenübungsplatz Wittstock erlaube aufgrund seiner räumlichen Ausdehnung nahezu alle schulmäßigen Übungsflüge innerhalb seiner Grenzen.

Durch eine Vielzahl von selbstbeschränkenden Maßnahmen der Bundeswehr werde für eine größtmögliche Berücksichtigung der Belange der Bevölkerung und des Naturschutzes Sorge getragen. "Wesentliche negative Auswirkungen" der Nutzung von Wittstock auf den örtlichen und regionalen Tourismus seien nicht zu erwarten. Dies legten langjährige Erfahrungen bezüglich der Koexistenz von Tourismus und militärischen Übungen in den alten Bundesländern nahe. Naturschutzfachliche Untersuchungen belegten zudem, dass Natur und Umwelt durch die beabsichtigte militärische Nutzung von Wittstock keinen Schaden nehmen werden, heißt es in der Antwort.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_092/05
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