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098/2006
Datum: 28.03.2006
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heute im Bundestag - 28.03.2006

Baukosten für Zollfreie Straße auf 26,4 Millionen Euro geschätzt

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Für die beim Bau einer Zollfreien Straße auf schweizerischem Gebiet zwischen den deutschen Städten Lörrach und Weil am Rhein anfallenden Straßenbaukosten sowie die Ausgaben für den Erwerb von Grund und Rechten durch den Kanton Basel-Stadt kommt Deutschland voll auf. Diese belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf 26,4 Millionen Euro für den zweiten Bauabschnitt, so die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1016) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/869). Sie würden im Weiteren nach den verfassungsrechtlichen Finanzierungsregelungen zwischen dem Bund und dem Land Baden-Württemberg aufgeteilt. Auf die Frage der Fraktion, wer das Fällen von rund 110 Bäumen im Ufergebiet des auf schweizerischer Seite liegenden Natur- und Naherholungsgebietes "Auenpark am Schlipf" finanziert, entgegnet die Regierung, bei den dabei anfallenden Kosten handle es sich um solche, die dem von deutscher Seite getragenen Straßenbau zugerechnet würden. Im Übrigen erachtet sie die Rodung als eine "notwendige Voraussetzung" für den Bau der Wiesenbrücke und widerspricht der von der Linksfraktion genannten Zahl von Baumfällungen als "bei weitem überzogen". Die Abgeordneten hatten in einer Vorbemerkung eingewandt, dass mit dem Bau der Zollfreien Straße ein Biotop vernichtet würde, in dem zahlreiche geschützte Tiere und Pflanzen heimisch seien. Darunter befänden sich Vogelarten der "Roten Liste", wie der stark gefährdete Pirol. Sie griffen dabei Argumente einer Bürgerinitiative auf, die auf das Projekt Einfluss zu nehmen versuchte. Nach Meinung der Linksfraktion ist es auf deren Widerstand zurückzuführen, dass sich die Realisierung der Zollfreistraße verzögerte. Die Bundesregierung fühlt sich eigenen Aussagen zufolge durch den zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz am 25. April 1977 zum Bau der Zollfreien Straße geschlossenen Staatsvertrag verpflichtet. Der Staatsvertrag sei 1978 in nationales Recht umgesetzt worden. Die Regierung schätzt die Fahrzeitverkürzung zwischen Lörrach und Weil am Rhein für Autofahrer nach Fertigstellung der Strecke im Vergleich zur Alternativroute auf rund zehn Minuten, je nach Verkehrssituation und Zeitdauer beim Grenzaufenthalt. Um mindestens 15 Minuten schneller sollen Autofahrer sein, wenn sie die Zollfreie Straße nutzen und nicht die Autobahn A 98 zwischen Lörrach und Weil am Rhein.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_098/02
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