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100/2006
Datum: 29.03.2006
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heute im Bundestag - 29.03.2006

Regierung begrüßt Kompromiss zur Dienstleistungsrichtlinie

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung begrüßt den zur EU-Dienstleistungsrichtlinie gefundenen Kompromiss als "gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen". Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/1041) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/863) hervor. Das Europaparlament habe sich Mitte Februar mit breiter Mehrheit darauf verständigt, das umstrittene Herkunftslandprinzip in der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Form durch neue Grundsätze zum "freien Dienstleistungsverkehr" zu ersetzen. Danach müssten die Mitgliedstaaten den freien Marktzugang und eine freie Ausübung vorübergehend erbrachter Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten sicherstellen. Vor allem müssten bestimmte Barrieren abgebaut werden wie Genehmigungs- oder Niederlassungserfordernisse. Darüber hinaus habe das Europaparlament beschlossen, dass die Richtlinie weder für das Arbeits- und Sozialrecht einschließlich der Zeitarbeit noch für das Steuerrecht gelten soll. Hinzu kämen zahlreiche Ausnahmen für bestimmte Bereiche, etwa für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, für das Glücksspiel, für den Verkehr einschließlich der Hafendienste, für Finanzdienstleistungen sowie für audiovisuelle Dienste. Wie es in der Antwort weiter heißt, soll die Richtlinie generell nicht auf das Arbeitsrecht angewendet werden, also etwa auf gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen über die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich der Gesundheit und der Arbeitsplatzsicherheit sowie der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Recht, Tarifverträge auszuhandeln, abzuschließen, zu verlängern und in Kraft zu setzen sowie das Streikrecht und das Recht auf gewerkschaftliche Maßnahmen im Einklang mit dem Tarifvertragsrecht müssten uneingeschränkt beachtet werden, so die Regierung. Ausdrücklich bleibe auch die nationale Sozialgesetzgebung in den Mitgliedstaaten unberührt. Die heutigen Möglichkeiten, nationale Anforderungen vorzugeben, blieben also erhalten. Ebenso wenig würden die Möglichkeiten, Arbeitslose bevorzugt zu beschäftigen, von der Dienstleistungsrichtlinie tangiert. Dagegen seien allgemeine sozialpolitische Gründe nicht als Rechtfertigungsgrund vorgesehen, um grenzüberschreitende Dienstleistungen einzuschränken. Die Bundesregierung wird sich nach eigener Aussage weiterhin "entschieden" dafür einsetzen, dass die sozialen Schutzstandards auch im Arbeits- und Entsenderecht in Deutschland erhalten bleiben.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_100/04
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