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105/2006
Datum: 03.04.2006
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heute im Bundestag - 03.04.2006

Bundesrat: Stalking-Opfer strafrechtlich besser schützen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) "Stalking"-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Belästigung und Bedrohung leiden, sollen besser strafrechtlich geschützt werden. Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf ( 16/1030) vorgelegt. Spezifische Straftatbestände gegen die schwere Belästigung sollen eingeführt werden. Durch eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr solle die Möglichkeit geschaffen werden, eine "Deeskalationshaft" gegen gefährliche Stalking-Täter anzuordnen. In jüngerer Zeit, so argumentiert die Länderkammer, seien massive Fälle aufgetreten, in denen die Opfer aufgrund des vom Täter in Gang gesetzten Terrors in ihrer Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt worden seien. Sie hätten ihre Wohnung nur noch selten und unter Schutzvorkehrungen verlassen können. Es habe Fälle gegeben, wo Stalking-Opfer ihre Arbeitsstelle und sogar den Wohnsitz wechseln mussten. In besonders tragischen Fällen seien Fälle mit tödlichem Ausgang bekannt geworden. Der Bundesrat argumentiert, das geltende Strafrecht biete den Opfern nur eingeschränkten Schutz. Im Strafgesetzbuch solle deshalb eine Vorschrift eingefügt werden, die jenen, die einen Menschen in seiner Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigen, diesen nachhaltig belästigen, indem er ihm körperlich nachstellt oder ihn beispielsweise telefonisch oder per Brief verfolgt oder andere, ebenso schwerwiegende Handlungen vornimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Wenn der Täter das Opfer oder einen Angehörigen körperlich schwer misshandelt oder in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt, soll er mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden können. Verursacht der Täter den Tod des Opfers oder eines anderen Menschen, so soll das Gericht auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren erkennen, so die Länderkammer. Die Bundesregierung teilt dazu mit, sie habe einen eigenen Gesetzentwurf ( 16/575) zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen vorgelegt. Ihr Entwurf beschränke sich auf einen Katalog konkretisierter Taten und verzichte auf eine so genannten Deeskalationshaft. Sie wiederholt ihre Mitte März vorigen Jahres gemachten Feststellung, das an sich zu begrüßende Ziel, dass der Schutz von Opfern beharrlicher Nachstellungen verbessert werden müsse, könne durch den Gesetzentwurf des Bundesrates nicht erreicht werden, weil die vorgeschlagenen Regelungen verfassungsrechtlich bedenklich seien.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_105/05
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