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108/2006
Datum: 05.04.2006
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heute im Bundestag - 05.04.2006

MfS-Mitarbeiter erhalten Ausgleichszahlungen nur nach Einzelfallprüfung

Ausschuss für Arbeit und Soziales/Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/MPI) Ehemalige Stasi-Mitarbeiter erhalten Ausgleichszahlungen für Dienstbeschädigungen künftig nur nach einer Einzelfallprüfung. Alle Fraktionen mit Ausnahme von Die Linke stimmten am Mittwoch im Ausschuss für Arbeit und Soziales einem entsprechend geänderten Gesetzentwurf der Koalition ( 16/444) zu. Die Linke enthielt sich. Die Änderung wird damit begründet, dass Leistungen für solche Personen verhindert würden, "die im Zusammenhang mit ihrer Dienstausübung gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben". Die Beweispflicht liegt laut der geänderten Fassung des Gesetzentwurfes beim Antragsteller. Dies bedeute etwa, dass ein früherer MfS-Mitarbeiter seine Stasi-Personal- und -Gesundheitsakte für die Prüfung selbst vorlegen muss. Alle Fraktionen bekräftigten zugleich, dass für Opfer der Stasi eine so genannte Ehrenpension eingerichtet werden müsse. Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten es als "bittere Pille", dass nunmehr auch ehemalige MfS-Mitarbeiter in den Genuss von Zahlungen für Dienstbeschädigungen kommen. Dies sei allerdings durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts unabänderlich. Zumindest habe aber die Möglichkeit zur Leistungsversagung in das Gesetz eingezogen werden können. In diesen Urteilen wurde laut Gesetzentwurf festgelegt, dass neben früheren Stasi-Mitarbeitern auch den Angehörigen der übrigen Sonderversorgungssysteme der DDR, also der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs, künftig Alterszulage, Beschädigtengrundrente und Schwerstbeschädigtenzulage in voller Höhe zu gewähren sind. Nach Schätzungen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) handelt es sich um zirka 800 dienstbeschädigte ehemalige Stasi-Mitarbeiter. Die SPD verwies darauf, dass den Interessen der Stasi-Opfer vor dem Hintergrund der Urteile so weit wie möglich entgegengekommen worden sei. Die FDP unterstrich, sie hätte sich gewünscht, dass festgehalten worden wäre, wer die Einzelfallüberprüfung von dienstbeschädigten Stasi-Mitarbeitern übernimmt. Die Union verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem eine Lösung für eine Opferrente angestrebt werde. Daran werde gearbeitet. Die Linke äußerte die Erwartung, dass trotz der Einzelfallprüfung nur sehr wenige frühere Stasi-Mitarbeiter von einem Leistungsbezug ausgeschlossen werden könnten. Die Prüfungen seien mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden. Die Mittel sollten daher besser in eine Opferrente fließen. Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Ausschuss darüber hinaus einen Entschließungsantrag zu einem Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlamentes und des Rates zu einer erleichterten Mitnahme von Betriebsrentenanwartschaften bei einem Wechsel zu einem Arbeitgeber in einem anderen EU-Staat. Dieser soll am Donnerstag im Rahmen der Rentendebatte im Plenum behandelt werden. Grundsätzlich begrüßten die Koalitionsfraktionen zwar das Anliegen. Sie bemängelten aber, dass die nationalen Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt würden. So sei zu befürchten, dass sich bei einer unveränderten Annahme des EU-Richtlinienvorschlags die Arbeitgeber zunehmend aus der betrieblichen Altersversorgung zurückzögen. Die Grünen konnten sich mit einem eigenen Entschließungsantrag, dem auch die Linksparlamentarier zustimmten, nicht durchsetzen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_108/01
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