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108/2006
Datum: 05.04.2006
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heute im Bundestag - 05.04.2006

Änderung des Lastenausgleichsrechts einstimmig gebilligt

Finanzausschuss

Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts ( 16/916, 16/955) angenommen. Das Gesetz soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. Das Lastenausgleichsgesetz regelt den Ausgleich von kriegs- und kriegsfolgebedingten Schäden und Verlusten sowie von Härten, die sich aus der Neuordnung des Geldwesens nach dem Krieg ergeben haben. Kern der Ausgleichsleistungen waren Entschädigungen und Hilfen wie Kriegsschadenrente, Aufbaudarlehen oder Ausbildungshilfen. Im klassischen Lastenausgleich müssen der Regierung zufolge noch rund 1.500 zum Teil schwierige Verfahren bearbeitet werden. Die Zahl der Empfänger von Kriegsschadenrente habe zuletzt jährlich um rund 14 Prozent abgenommen und belaufe sich noch auf rund 14.500. Die beauftragten Kreditinstitute verwalteten noch etwa 210 Millionen Euro an Krediten. Im Vordergrund stehe die Rückforderung von Zahlungen wegen des Ausgleichs von Vermögensschäden in den neuen Ländern durch inzwischen vorgenommene Rückgaben oder Entschädigungen. Von rund 520.000 möglichen Rückforderungsfällen sind nach Regierungsangaben bislang 70 Prozent abgeschlossen worden. Jährlich würden zwischen 18.000 und 19.000 Fälle erledigt. Erwartet wird noch eine Bearbeitungsdauer von rund sieben bis zehn Jahren. Die Rückforderungen, An- und Verrechnungen haben den Bund nach eigener Darstellung bislang um knapp 1 Milliarde Euro entlastet. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, das Gesetz bei den schwierigen Verfahren für Vergleiche zu öffnen und die Wiederaufnahmen nach Abschluss von Ausgleichsverfahren zeitlich einzuschränken. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass das Gesetz mit seiner Zustimmung verabschiedet werden müsse, da auch Landesbehörden betroffen seien. Die Regierung hält die Zustimmung der Länderkammer jedoch nicht für erforderlich. Im Ausschuss erklärte sie dazu, die Formel "mit Zustimmung des Bundesrates" sei gar nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesrat könne nur Änderungen am Gesetzestext verlangen. Der Ausschuss äußerte die Hoffnung, dass solche Auseinandersetzungen über die Zustimmungspflichtigkeit von Gesetzen mit Inkrafttreten der Föderalismusreform der Vergangenheit angehören.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_108/03
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