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111/2006
Datum: 06.04.2006
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heute im Bundestag - 06.04.2006

Zugang zu Stasi-Akten künftig nicht auf Forschung und Presse begrenzen

Sportausschuss

Berlin: (hib/WOL) Der Zugang zu Stasi-Akten sollte auch nach dem Jahresende 2006 nicht auf Forschung und Presse begrenzt sein. Dafür hat sich Hanna-Renate Laurien (CDU), ehemalige Berliner Schulsenatorin und derzeitiges Mitglied der fünfköpfigen unabhängigen Stasi-Kommission des Deutschen Sportbundes am Mittwochnachmittag im Sportausschuss ausgesprochen. Laurien und weitere Mitglieder der Kommission sowie Marianne Birthler, Leiterin der Stasi-Unterlagenbehörde, sowie Vertreter des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen Komitees sollen Klarheit in das Verfahren zur Überprüfung von Stasi-Belastungen im deutschen Olympiateam schaffen. Laurien hatte ihr vehementes Eintreten für einen Zugang zu Stasi-Unterlagen auch nach dem künftigen Ausgabe- und Verwendungsverbot mit den Erfahrungen der Kommissionsarbeit begründet. Sie sagte, Presseberichte und Recherchen allein nach Aktenlage könnten durchaus dazu führen, mit eigentlich minderen Vorwürfen die Existenz von Menschen zu gefährden. Die Kommission habe in allen Fällen mit den Beschuldigten und auch mit den Opfern gesprochen. Nur in etwa einem Viertel der 51 Fälle seien ausspionierte Opfer wissentlich geschädigt worden oder es sei ein Schaden billigend in Kauf genommen und eine finanzielle Belohnung in Empfang genommen worden. Keiner, so Laurien, habe so viele bespitzelt und geschadet und so viel an der Bespitzelung verdient wie der Eislauftrainer und ehemalige Inoffizielle Mitarbeiter "Torsten", Ingo Steuer, der bei den Olympischen Winterspielen in Turin vom deutschen Team ausgeschlossen worden sei. Wenn in seiner Stasi-Akte neben 48 mündlichen und acht telefonischen Berichten nur zwei handschriftliche Berichte aufgeführt seien, liege das daran, dass ein ganzer Band der "Torsten"-Akten fehle. In den Akten seiner Opfer dagegen seien 31 ausführliche handschriftliche Berichte aufgeführt. Birthler erklärte die Gründe, warum der heutige Eiskunstlauftrainer, dessen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR bereits seit 1992 in den Medien bekannt war, erst jetzt zu einem "Fall" wurde. Danach gebe es grundsätzlich keine rechtlichen Grundlagen der Olympia-Überprüfung aktiver Sportler nach dem Stasi-Unterlagengesetz. Eine Überprüfung sei dagegen zulässig, wenn Personen eine leitende Funktion in Bundes- und Landesverbänden ausüben. Dabei müsse der Verband, in dem die leitende Funktion ausgeübt wird, eine Überprüfung beantragen, die nur mit Zustimmung der betroffenen Personen möglich sei. Sportvereine seien selbst für die Überprüfung eines Stasi-Verdachts gegen Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder leitende Angestellte zuständig. Hier sei es lediglich notwendig, die betroffene Person über das Verfahren in Kenntnis zu setzen. Der Fall "Torsten" sei erst überprüfbar geworden, als der ehemalige Sportler zum leitenden Trainer geworden sei. Im Hinblick auf den Wunsch, die Stasi-Unterlagen weiterhin zu nutzen, machte Birthler deutlich, dass die rechtlichen Möglichkeiten der Überprüfung am 28. Dezember dieses Jahres entfallen. Die zeitliche Beschränkung gelte auch in Routinefällen, bei denen ihre Behörde eine Mitteilung an zuständige Stellen machen müsse, wenn bei der Erfüllung anderer Aufgaben feststellt wird, dass eine Person in einer leitenden Funktion hauptamtlich oder inoffiziell für die DDR-Staatssicherheit tätig war. Eine breite Zustimmung im Ausschuss für dieses Instrument, um den deutschen Sport international auch künftig von Stasi-Verdächtigungen frei zu halten, reiche dabei keinesfalls, bremste Birthler die Erwartungen. Das könne nur durch eine erneute Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes erreicht werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_111/02
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