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125/2006
Datum: 24.04.2006
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heute im Bundestag - 24.04.2006

Rückforderung zu viel gezahlter Gelder an Alg-II-Empfänger gerechtfertigt

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält die Rückforderung versehentlich zu viel gezahlter Beträge an Empfänger des Arbeitslosengeldes II (Alg II) für gerechtfertigt. In ihrer Antwort ( 16/1250) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1092) schreibt die Regierung, "Voraussetzung für eine Rückforderung ist, dass der Leistungsbezieher zumindest grob fahrlässig gehandelt hat" - also falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder die Rechtswidrigkeit des Leistungsbewilligungsbescheids grob fahrlässig nicht erkannt habe, so die Regierung. In diesen Fällen sei eine Rückforderung auch dann statthaft, wenn der Alg-II-Bezieher dadurch Schuldner werde. Die Frage der Linksfraktion nach dem Ausmaß solcher Rückzahlungsforderungen könne nicht beantwortet werden, da dies von der Bundesagentur für Arbeit nicht statistisch erfasst werde, heißt es weiter.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_125/02
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