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125/2006
Datum: 24.04.2006
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heute im Bundestag - 24.04.2006

Hotelzimmer unterliegen urheberrechtlicher Vergütungspflicht

Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die Weitersendung von Rundfunk- und Fernsehsignalen in hoteleigenen Satelliten- oder Kabelnetzen von der urheberrechtlichen Vergütungspflicht zu befreien. Dies macht sie in ihrer Antwort ( 16/1248) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/1080) deutlich. Sie fühle sich durch EU-Richtlinie zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterberbreitung gebunden, die die Kabelweitersendung als "urheberrechtlichen Nutzungsakt" qualifiziert. Die Richtlinie betreffe zwar nur die Weiterverbreitung ausländischer Sendungen, eine unterschiedliche Behandlung von in- und ausländischen Programmen verbiete sich aber. Eine Ausnahme für die Weiterleitung des Sendesignals auf Hotelzimmer sehe die Richtlinie nicht vor.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_125/05
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