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126/2006
Datum: 25.04.2006
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heute im Bundestag - 25.04.2006

Schweiz führt rund 67 Millionen Euro Zinssteuer an die EU ab

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Bei der schweizerischen Steuerverwaltung sind für das zweite Halbjahr 2005 rund 138 Millionen Schweizer Franken (etwa 88 Millionen Euro) an Zinssteuern von EU-Bürgern eingegangen, von denen 103 Millionen Franken (rund 67 Millionen Euro) an die betreffenden EU-Mitgliedstaaten abgeführt werden. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1257) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1104) zur Anwendung der EU-Zinsertragsteuerrichtlinie. Die Regierung widerspricht damit einem "Handelsblatt"-Bericht vom 20. Februar, wonach die Schweizer Regierung für dieses Jahr nur 40 Millionen Euro EU-Zinssteuer eingeplant habe. Die Höhe der eingegangen Beträge für das zweite Halbjahr 2005 sowie das von der Regierung erwartete höhere Aufkommens für 2006 belegten den Erfolg der Zinsertragsteuerrichtlinie, heißt es in der Antwort. Aufgrund der Richtlinie tauschen seit dem 1. Juli 2005 22 EU-Staaten Auskünfte über die Zinserträge von EU-Bürgern aus. Lediglich Österreich, Belgien und Luxemburg beteiligten sich nicht an dem Auskunftsverfahren, sondern behielten eine niedrige Quellensteuer ein, wie die Bündnisgrünen in ihrer Anfrage erläutert hatten. Der Anleger bleibe anonym. 75 Prozent der durch diese Quellensteuer erzielten Einnahmen erhält der Staat, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Auch die Schweiz hatte sich verpflichtet, am Quellensteuerabzugsverfahren teilzunehmen. Wie die Regierung weiter mitteilt, finden auf EU-Ebene derzeit Abstimmungsgespräche zur einheitlichen Handhabung der Richtlinie statt. Dabei würden auch Fragen, ob und in welcher Form so genannte "Ein-Mann-Fonds" und Trusts unter die Regelungen fallen, diskutiert. Sie reagiert damit auf den Hinweis der Fraktion, dass einige europäische Ländern mit den Finanzmarktprodukten der "Ein-Mann-Fonds" werben würden, die mit einem liquiden Mindestvermögen von etwa 1 Million Franken arbeiten. Dem ausländischen Steuerpflichtigen werde es ermöglicht, sein Privatvermögen juristisch von seiner natürlichen Person zu trennen, um sich so aller Steuerlasten zu entledigen. Nach Ansicht der Regierung sind Erträge aus einem in Liechtenstein gegründeten "Ein-Mann-Fonds" eines in Deutschland ansässigen Anlegers einkommensteuerpflichtig. Ob die Erträge aus diesem Fonds in den Anwendungsbereich des Abkommens fallen, das die EU mit Lichtenstein geschlossen hat, müsse erörtert werden, so die Regierung. Nach ihrer Auffassung müssen alle Erträge, die unter der Zinsertragsteuerrichtlinie fallen, in Liechtenstein der Quellenbesteuerung unterworfen werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_126/03
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