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126/2006
Datum: 25.04.2006
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heute im Bundestag - 25.04.2006

Linke will Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen bei Insolvenz sichern

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MPI) Die Linksfraktion setzt sich für einen gesetzlichen Schutz von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarungen im Fall einer Insolvenz des Unternehmens ein. In einer Kleinen Anfrage ( 16/1260) will sie von der Bundesregierung wissen, wie sie die Verbindlichkeit von betrieblichen Beschäftigungs- und Sozialplanvereinbarungen bewertet und ob sie gesetzliche Maßnahmen für notwendig erachtet. Die Linke schreibt, dass von Betriebsräten und Unternehmen oftmals der Verzicht auf flächentarifvertraglich vereinbarte Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld in Betriebsvereinbarungen festgeschrieben werde. Für den Fall des Scheiterns der Sanierungsanstrengungen würden diese Verzichtsleistungen der Belegschaft häufig mit Vereinbarungen über einen Sozialplan abgesichert. Bei der Insolvenz eines Betriebes gingen den Beschäftigten die vereinbarten Ansprüche aus dem Sozialplan aber ersatzlos verloren. Dies sei auch so, wenn es sich bei der insolventen Gesellschaft um ein lediglich der Rechtsform nach selbstständiges Tochterunternehmen von weltweit agierenden Konzernen handelt, "bei denen von einer Insolvenz nicht die Rede sein kann", führen die Abgeordneten aus. Die Linksparlamentarier beziehen sich auf die Insolvenz von LG Philips Displays, die zur Schließung des Aachener Bildröhrenwerkes führte. Den Angaben zufolge war in dem Joint Venture der Elektronikunternehmen Philips (Niederlande) und LG Electronics (Südkorea) 2002 im Gegenzug für den Verzicht der Beschäftigten auf die Auszahlung einer tariflich vereinbarten Lohnerhöhung für den Fall einer Schließung des Werkes vor dem Jahr 2007 ein Sozialplan für die zirka 400 Beschäftigten mit dem Betriebsrat vereinbart worden. Durch Antrag auf Gläubigerschutz habe sich das Unternehmen jedoch seinen Zahlungsverpflichtungen für Abfindungen und die Gründung einer Transfergesellschaft entzogen. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung eine allgemeine insolvenzrechtliche Regelung zur Sicherung der Ansprüche von Beschäftigten aus betrieblichen Beschäftigungssicherungs- und Sozialplanvereinbarungen für möglich und sinnvoll hält. Zudem solle die Regierung sagen, welche Konsequenzen sie aus dem Fall der LG Philips Display ziehen wird.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_126/05
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