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128/2006
Datum: 02.05.2006
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heute im Bundestag - 02.05.2006

Keine Absprachen der rechtsextremistischen Szene innerhalb der Bundeswehr

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Absprachen und Strategien der rechtsextremistischen Szene über ihr Verhalten innerhalb der Bundeswehr. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1266) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1081) weiter mitteilt, gebe es auch keine Versuche von Rechtsextremisten, in der Bundeswehr Netzwerke aufzubauen. Nach den der Regierung vorliegenden Erkenntnissen werde Mitgliedern der rechtsextremistischen Szene allerdings geraten, während der Dienstzeit rechtsextremistische Aktivitäten innerhalb der Streitkräfte zu unterlassen. Die Verfassungsschutzbehörden und der Militärische Abschirmdienst beobachteten die Szene "intensiv".

Wie die Regierung ferner mitteilt, gebe es keine fachwissenschaftlich gesicherten Befunde, wonach der Anteil von Rechtsextremisten und "Nationalkonservativen" in den Streitkräften höher anzusetzen ist als in der Durchschnittsbevölkerung. Untersuchungen zu politischen Wertorientierungen und zum Rechtsextremismus in verschiedenen Bevölkerungsgruppen gäben gleichwohl Hinweise auf mögliche problematische Entwicklungen in der deutschen Gesellschaft. Die Bundeswehr sei - ohne dafür verantwortlich zu sein - zwangsläufig Teil solcher Entwicklungen, betont die Regierung. Ihr sei ferner bekannt, dass Organisationen mit militärspezifischen Charakteristika eine Anziehungskraft auf Personen mit rechtsextremen Einstellungen ausüben könnten. Die Streitkräfte nähmen dementsprechend alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wahr, um Personen mit solchen Einstellungen fernzuhalten. Wie die Regierung ergänzend erklärt, gab es im vorigen Jahr 147 Vorfälle mit rechtsextremistischem Hintergrund, im Jahr davor waren es 134 und im Jahr 2003 139. Die meisten derartigen Taten seien von Grundwehrdienstleistenden und freiwillig länger dienenden Wehrdienstleistenden begangen worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_128/02
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