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166/2006
Datum: 31.05.2006
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heute im Bundestag - 31.05.2006

Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates mehrheitlich befürwortet

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie/

Berlin: (hib/VOM) Ohne Änderungen hat der Wirtschaftsausschuss am Mittwochvormittag gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion bei Enthaltung der FDP den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates ( 16/1406) angenommen. Das Gesetz soll am morgigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und der Linksfraktion lehnte der Ausschuss Änderungsanträge der FDP und der Grünen ab. Bei Enthaltung der Bündnisgrünen wies das Gremium auch einen Antrag der Liberalen ( 16/472) zurück, konkrete Schritte zum Bürokratieabbau zu unternehmen. Einen Antrag der Grünen, einen Unterausschuss für Bürokratieabbau einzusetzen, lehnte der Ausschuss bei Enthaltung der FDP ab. Die Fraktion hatte argumentiert, der Bürokratieabbau brauche einen entschlossenen Akteur im Parlament und könne nicht allein den Ministerien überlassen werden. Ein Unterausschuss könne mit Aufträgen an die Ministerien die Voraussetzungen für Bürokratieabbau schaffen.

In dem Gesetz ist vorgesehen, beim Bundeskanzleramt einen achtköpfigen Normenkontrollrat einzusetzen, der die Bundesregierung dabei unterstützen soll, die durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten durch "Anwendung, Beobachtung und Fortentwicklung einer standardisierten Bürokratiekostenmessung auf Grundlage des Standardkosten-Modells zu reduzieren". Bei einer öffentlichen Anhörung am Montag hatten Sachverständigen überwiegend dafür plädiert, die Zuständigkeiten des Gremiums auch auf Gesetzentwürfe aus den Reihen des Parlaments und des Bundesrates auszuweiten. Entsprechende Vorschläge hatten die FDP und die Grünen in ihren Änderungsanträgen gemacht. Die FDP empfahl, den Normenkontrollrat nicht bei der Regierung, sondern beim Bundestag anzusiedeln, um seine Unabhängigkeit zu stärken. Ferner sollte er nicht nur Regierungsentwürfe, sondern auch Entwürfe aus dem Bundestag und dem Bundesrat mit in die Prüfung einbeziehen. Darüber hinaus sollte er nicht nur die Kosten messen, die durch staatlich verordnete Informationspflichten verursacht werden, sondern auch andere administrative und "Erfüllungskosten" mit einbeziehen. Schließlich sollte das Gremium frei sein, neben dem Standardkosten-Modell auch andere Methoden anzuwenden. Die Grünen hatten ebenso verlangt, Gesetzentwürfe aus dem Parlament und der Länderkammer mit aufzunehmen. Auch sie plädierten dafür, den Begriff der Bürokratiekosten zu erweitern. Die Linke plädierte dagegen dafür, eine interministerielle Arbeitsgruppe von Beamten einzusetzen und nannte den Normenkontrollrat ein "Bombast-Gremium".

Die Sozialdemokraten äußerten teilweise Sympathie für die Vorschläge der Grünen und der FDP. Dass man sich dagegen entschieden habe, hänge zum einem damit zusammen, dass ein von der Regierung besetztes Gremium Gesetzentwürfe des Parlaments und damit auch der Opposition überprüfen müsste. Entscheidender aber sei ein "tiefes Misstrauen" in Teilen der Fraktion in dem Sinne gewesen, dass Bürokratieabbau gesagt, damit aber etwas anderes gemeint werde. Dass der Normenkontrollrat auch in der Sache Gesetze kritisieren könnte, sei durch den Gesetzestext zwar nicht abgedeckt. Dennoch gebe es die Befürchtung, dass mit Hilfe dieses Gremiums Gesetze, die dem Normenkontrollrat "in der Sache nicht passen", zum Scheitern gebracht werden könnten. Die SPD setze darauf, dass der Rat mit seinen jetzt zu beschließenden Befugnissen seine Arbeit aufnehme und sich das Misstrauen im Laufe der Zeit von selbst erledigen werde. Danach könne man dann dem Gedanken, von ihm auch Bundestagsentwürfe überprüfen zu lassen, wieder näher treten. Die Bündnisgrünen sprachen ebenso davon, dass es bei der Linken und in weiten Teilen der SPD die Ansicht gebe, der Normenkontrollrat könne als "fünfte Kolonne für Sozialabbau" fungieren.

Die Unionsfraktion wandte sich ausdrücklich gegen den Verstoß der FDP, den Kontrollrat beim Bundestag anzusiedeln. Die Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den Ministerien wäre beim Bundestag beschränkt, so die Union. Die Union schloss sich der FDP allerdings darin an, dass der Kontrollrat auch Bundestagsinitiativen überprüfen sollte. Die Widerstände in der SPD-Fraktion nehme man nur "mit "Knurren" zur Kenntnis. Je weniger der Verdacht auftrete, der Normenkontrollrat mische sich Sachfragen ein, desto erfolgreicher werde er sein, so die CDU/CSU.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_166/02
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