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167/2006
Datum: 31.05.2006
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heute im Bundestag - 31.05.2006

Grüne wollen Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau neu regeln

Bildung und Forschung/Antrag

Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung soll dafür sorgen, dass die gemeinsame Förderung von Investitionen für Hochschul- und Forschungszwecke durch Bund und Länder weiterhin möglich bleibt. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/die Grünen in einem Antrag ( 16/1643), der am morgigen Donnerstag im Bundestag beraten wird. Die Bündnisgrünen wollen, dass die Möglichkeit, bei Investitionen im Hochschul- und Forschungsbereich zusammen zu wirken, künftig "generell als Kann-Bestimmung mit Befristungsregelung und verpflichtender Evaluierung" geregelt wird.

Der Gesetzentwurf der Regierung zur Föderalismusreform sehe die Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau vor - damit entfiele die gemeinsame Prioritätensetzung dür den Hochschulbau durch Bund und Länder. Der Bund werde zwar bis 2013 rund 700 Millionen Euro jährlich für den Hochschulbau an die Länder ausschütten, die Länder sollten aber sofort aus der Verpflichtung entlassen werden, ihren Beitrag für den Hochschulbau ebenfalls erbringen zu müssen. Bis 2013 solle auch die Zweckbindung für die Bundesmittel entfallen. Dies bedeute, dass die Länder vorbehaltlich der Überprüfung "völlig frei" wären, die bis 2019 ausgezahlten Bundesmittel "für völlig andere Investitionsvorhaben einzusetzen", heißt es in dem Antrag.

Die Bündnisgrünen wollen, dass bis Ende 2007 das bisherige Regelwerk und die Verfahren der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau neu geregelt, modernisiert und vereinfacht werden. Bei der Neuregelung sei dafür zu sorgen, dass Mittel des Bundes aus der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe in den Ländern nicht für andere Investitionszwecke eingesetzt werden können und sich die Länder "nicht aus jeder Selbstverpflichtung und Verantwortung für den Hochschulbau verabschieden können".

Die Antragsteller fordern ferner, bei der Vergabe der Mittel für Hochschulbauinvestitionen die Studierendennachfrage und die Studierendenströme künftig stärker zu berücksichtigen. Eine Bevorzugung finanzstarker Länder und eine Benachteiligung finanzschwächerer Länder seien ebenso zu vermeiden wie die Verschärfung von Disparitäten.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_167/06
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