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172/2006
Datum: 02.06.2006
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heute im Bundestag - 02.06.2006

Experten halten Doppelvertretung in Brüssel für unpraktikabel

Rechtsausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/SUK) "Der globale Zug fährt in entgegengesetzter Richtung zur Föderalismusreform." So lautete das Fazit von Antje Karin Pieper von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg am Freitagnachmittag in der Anhörung des Rechtsausschusses zur Föderalismusreform. Pieper kritisierte wie andere Medien- und Kulturexperten Pläne scharf, nach denen der Bund künftig die Verhandlungsführung bei der EU an einen Ländervertreter übertragen muss, wenn dabei auf den Gebieten des Rundfunks und der Kultur ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind. Dem Bund wiederum obliegt die ordnungspolitische Gestaltung der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur.

Die Mehrzahl der geladenen Sachverständigen hielt die Doppelvertretung für unpraktikabel. Max Fuchs vom Deutschen Kulturrat wies darauf hin, dass es bei den meisten EU-Treffen "gemischte Tagesordnungen" gebe und dabei sowohl die Kompetenzen des Bundes als auch der Länder berührt seien. Ein "fliegender Wechsel" von Bundes- und Landesvertretern werde sowohl zur "Irritationen" führen als auch negative Folgen für Vertrauen und Kontinuität haben. Antje Karin Pieper befürchtete, Deutschland werde so in Brüssel zur "Witzfigur". Hans Meyer, Professor an der Humboldt Universität zu Berlin, bezeichnete das Verfahren als europauntauglich und Rupert Scholz, Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München, sah in den Regelungen "Konfliktpotenzial par excellence". Er schlug nachdrücklich vor, sich für das österreichische Modell zu entscheiden: Dabei obliege die Außenvertretung des Landes ausschließlich dem Bund, der aber innenpolitisch an die Entscheidungen der Länder gebunden sei. Was aktuell geplant werde, sei weder für den Bund noch die Länder wünschenswert. Allein der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Wolf-Dieter Ring, begrüßte die geplante Regelung: Nur die Länder verfügten über die Sachkompetenz, die föderale Vielfalt des Rundfunkprogramms in Deutschland zu erhalten und könnten dabei Kontinuität gewährleisten.

Die einhellige Zustimmung der Experten fanden die geplanten Regelungen, eine ausschließliche Bundeskompetenz für den Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung ins Ausland festzuschreiben und die Hauptstadtfunktion Berlins in das Grundgesetz aufzunehmen. Die gesamtsstaatliche Repräsentation sei eine "selbstverständliche und natürliche Aufgabe des Bundes", so Rupert Scholz.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_172/01
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