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173/2006
Datum: 06.06.2006
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heute im Bundestag - 06.06.2006

Kameradenkreis der Gebirgstruppe verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung teilt nicht die Behauptung der Linksfraktion, die alljährliche Gedenkfeier des Kameradenkreises der Gebirgstruppe diene "dem Gedenken 'der alten Kameraden' von Gebirgsjägereinheiten des Dritten Reiches". Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/1623) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion ( 16/1433) mit. Den Mittelpunkt der Veranstaltung bilde vielmehr ein Gottesdienst zum Gedenken der Gefallenen der Weltkriege mit anschließender Kranzniederlegung zahlreicher Delegationen aus dem In- und Ausland. Totenehrungen im Rahmen von Gedenkfeiern für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft stünden ausdrücklich in der Traditionspflege der Bundeswehr. Der Kameradenkreis der Gebirgstruppen bekenne sich in seiner politischen Grundeinstellung zu den Werten und Zielvorstellungen "unserer verfassungsmäßigen Ordnung". Die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und dem Kameradenkreis der Gebirgstruppen sowie die Teilnahme von Soldaten der Streitkräfte an der so genannten "Brendtenfeier" seien daher nicht zu beanstanden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_173/05
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