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174/2006
Datum: 06.06.2006
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heute im Bundestag - 06.06.2006

Lebensmittelüberwachung ermöglicht "Verbraucherschutz auf hohem Niveau"

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Regelungen zur amtlichen Überwachung von Lebensmitteln ermöglichen einen "Verbraucherschutz auf hohem Niveau". Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1615) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/1453) zur Umsetzung des Zehn-Punkte-Sofortprogramms als Konsequenz aus dem Fleischskandal des vergangenen Herbstes. Illegale oder gar kriminelle Machenschaften könnten aber nicht völlig ausgeschlossen werden, so die Regierung weiter. Ziel müsse es daher sein, Wiederholungen solcher Machenschaften zu verhindern. Die Verbesserung des Informationsflusses biete die Möglichkeit, aktuelle Erkenntnisse bei solchen Ereignissen allen Ländern und dem Bund zur Verfügung zu stellen. Auch sei die Überprüfung aller 317 EU-zugelassenen Kühlhäuser abgeschlossen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung sei ebenso auch für die Länder tätig. Die Folgearbeiten zur Verbesserung der Lebensmittelüberwachung hätten die Länderminister an die Länderarbeitsgemeinschaft "Gesundheitlicher Verbraucherschutz" zur weiteren Bearbeitung überwiesen, heißt es weiter. Auf EU-Ebene stehe eine Reihe von Mitgliedstaaten dem deutschen Vorstoß positiv gegenüber, dass Lebensmittelunternehmen es den zuständigen Behörden anzeigen sollten, wenn ihnen unsichere Lebensmittel angeboten würden und sie diese zurückwiesen. Die Diskussion in Brüssel über eine Änderung der einschlägigen Verordnung sei aber noch nicht abgeschlossen. Das in der Beratung befindliche Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation sehe vor, dass die Staatsanwaltschaft die Lebensmittelüberwachungsbehörde über ein Strafverfahren unverzüglich unterrichten müsse. Aus Sicht der Regierung sollte der Informantenschutz für Arbeitnehmer nicht nur im Lebensmittelbereich, sondern generell angestrebt werden. Eine solche Regelung werde derzeit innerhalb der Regierung "eingehend geprüft", heißt es.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_174/07
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