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11.09.2000
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Das bürgerschaftliche Engagement hat Zukunft
Erste Bilanz nach rund sechs Monaten Kommissionsarbeit

Nach rund einem halben Jahr Arbeit zieht der Vorsitzende der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements", Dr. Michael Bürsch (MdB), eine erste positive Bilanz:

Die Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" hat im ersten halben Jahr seit ihrem Bestehen erfolgreich die Weichen für ihre Kommissionsarbeit gestellt. Die Kommission steht von Anfang an in einem intensiven Dialog mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern und den Betroffenen sowie den Bundes- und Länderministerien, Verbänden, Organisationen, Institutionen, Gruppen und Selbsthilfegruppen. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg war die erste öffentliche Dialog-Veranstaltung am 26. Juni 2000. Damit ist es gelungen, die Arbeit der Kommission einem breiten Publikum nahezubringen und mit den ehrenamtlich Engagierten direkt ins Gespräch zu kommen. Ihren Dialog mit der Öffentlichkeit wird die Kommission am 11./12. November 2000 mit einer öffentlichen Verbände-Anhörung in Berlin fortsetzen. Die Kommission hat bereits eine umfassende schriftliche Abfrage an über 400 Verbände und Institutionen gestartet. Ein repräsentativer Teil dieser Verbände wird dann am 11./12. November 2000 bei der öffentlichen Anhörung noch einmal die Möglichkeit erhalten darzulegen, "wo genau der Schuh drückt" und welche bürokratischen Hemmnisse dem bürgerschaftlichen Engagement entgegenstehen.
Aufgrund der bisherigen intensiven und fundierten Arbeit in ihren drei Arbeitsgruppen mit den Schwerpunkten "Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft", "Bürgerschaftliches Engagement und Erwerbsarbeit" und "Bürgerschaftliches Engagement und Sozialstaat" wird es der Enquete-Kommission möglich sein, im Sommer nächsten Jahres die vorgesehene Bestandsaufnahme abzuschließen und Handlungsempfehlungen vorzulegen.
Zur weiteren Unterstützung ihrer Arbeit und mit dem Ziel, schnell zu pragmatischen Lösungen zu kommen, die das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland fördern, hat die Kommission Gutachten an Sachverständige vergeben. Diese nehmen unter anderem den Motivationswandel bürgerschaftlichen Engagements im allgemeinen und bei Arbeitslosen und Erwerbstätigen im Besonderen ins Visier. Analysiert werden sollen ferner die spezielle Situation in Ostdeutschland und die Rolle von Wohlfahrts- und Jugendverbänden bei der Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements. Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements auf der Länderebene und die öffentliche Engagementförderung im europäischen Vergleich werden ebenfalls analysiert. Auch aktuelle Fragen fließen in die Kommissionsarbeit ein. So wird die Kommission sich auch mit der Frage des Rechtsextremismus und der Förderung von Zivilcourage beschäftigen.
Rechtliche Regelungen können bürgerschaftliches Engagement nachhaltig fördern. Sie können Engagierte schützen (z.B. vor Haftung), ihre Kosten ausgleichen (z.B. durch Aufwandsentschädigungen) und gezielt Anreize zum Engagement schaffen (z.B. durch Rentenanwartschaften). Bestehende Gesetze sind aber oft kompliziert und hinderlich. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme der vielen Rechtsbereiche, mit denen engagierte Menschen zu tun haben, fehlt bisher jedoch. Die Kommission wird mit einem praxisorientierten Rechtsgutachten diese Lücke schließen und gerade aus diesem Gutachten zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Politik entwickeln.
Die Kommission ist auf gutem Wege: Wir haben seit dem Frühjahr durch gemeinsame Anstrengungen aller Kommissionsmitglieder gute Voraussetzungen geschaffen, unser gesetztes Ziel zu erreichen und für Bund, Länder und Kommunen Vorschläge vorzulegen, um die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern. Bei dieser Arbeit sind wir schon jetzt hervorragend durch Experten und viele ehrenamtlich Tätige unterstützt worden. Das macht uns Mut für den vor uns liegenden Weg!

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2000/pz_000911
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