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Datum: 04.05.2006
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Pressemeldung des Deutschen Bundestages - 04.05.2006

Anhörung zum Fluglärmschutz

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit führt am  8. Mai 2006 eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen (Gesetzentwurf der Bundesregierung) und zu den Fluglärm betreffenden Anträgen der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll gemäß der Koalitionsvereinbarung der Schutz der Menschen vor Fluglärm in der Umgebung der größeren zivilen und militärischen Flugplätze verbessert werden. Wesentliche Regelungsgehalte betreffen die Festsetzung von Lärmschutzbereichen in der Umgebung von Flugplätzen und dort geltende bauliche Beschränkungen und hiermit im Zusammenhang stehende Entschädigungsansprüche sowie Schallschutzanforderungen und damit verbundene Erstattungsansprüche. Mit der Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm werden vor allem die für die Festsetzung des Lärmschutzbereichs maßgeblichen Grenzwerte abgesenkt und das Verfahren für die Berechnung der Lärmbelastung modernisiert.

Die Sitzung findet statt am:

 

Zeit:    Montag, den 8. Mai 2006, 11.30 bis 15.30 Uhr

Ort:     Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

 

Der Kreis der Sachverständigen sowie deren Stellungnahmen sind über die Homepage des Umweltausschusses abrufbar.

Personen, die an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen möchten, werden aus Kapazitätsgründen um frühzeitige Anmeldung beim Ausschusssekretariat (E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de; Fax: 030 227-36250) gebeten. Für Medienvertreter gelten die üblichen Akkreditierungsbedingungen des Bundestages.


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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2006/pz_0605044
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