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16. Wahlperiode
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Aufgaben und Arbeit

Einrichtung und Zusammensetzung der Ausschüsse des Deutschen Bundestages

Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages sind interfraktionelle Gremien, die die Entscheidungen des Plenums im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren vorbereiten und das Parlament in seiner Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive unterstützen sollen. In aller Regel gibt es für jedes Ministerium spiegelbildlich einen Ausschuss im Bundestag. Die Zahl der Ausschüsse und die Zahl ihrer Mitglieder werden in jeder Legislaturperiode vom Bundestag neu festgelegt. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ausschüssen, über die das Parlament frei entscheiden kann, ist die Einrichtung des Verteidigungsausschusses von der Verfassung vorgeschrieben (Artikel 45a Grundgesetz). Gleiches gilt nur noch für den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Europäische Angelegenheiten und den Petitionsausschuss.
Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a12/aufgaben/
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