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01/2002
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ARBEITSZEITGUTHABEN

Sanktionen bei Verstößen abgelehnt

(as) Die Regierung ist dagegen, Sanktionen für den Fall vorzusehen, dass gesetzliche Verpflichtungen zum Insolvenzschutz von Arbeitszeitguthaben nicht beachtet werden. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge ließen sich entsprechende Lösungen von Betrieben, die flexible Arbeitszeiten anbieten, nicht beliebig auf andere Branchen übertragen. Um ein auf einzelne Betriebe oder Branchen zugeschnittenes Modell zu ermöglichen, wäre eine starr gesetzliche Regelung eher hinderlich als förderlich, heißt es in einer Unterrichtung ( 14/7944) über die Vereinbarungen zur Absicherung von Wertguthaben und zu Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Insolvenzschutzes. Weiter erklärt die Regierung, es sei damit zu rechnen, dass bei einer zunehmenden Verbreitung von flexiblen Arbeitszeitregelungen verschiedene Sicherungsmodelle weiterentwickelt werden. Dort, wo entgegen der gesetzlichen Verpflichtung ein wirksamer Insolvenzschutz nicht vereinbart worden sei, könne es im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers zu erheblichen Nachteilen für die betroffenen Arbeitnehmer kommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201036a
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