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01/2002
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DREI ANTRÄGE ÜBERWIESEN

Eine Kommission soll die Reform des kommunalen Finanzsystems vorbereiten

(fi) Der Bundestag soll begrüßen, dass im Frühjahr eine Kommission eingesetzt wird, die sich mit den grundsätzlichen Problemen des kommunalen Finanzsystems befasst. Dies verlangen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 14/8025) zur Reform der Gemeindefinanzen, den der Bundestag am 25. Januar zusammen mit Anträgen der CDU/CSU (14/7442, siehe Blickpunkt Bundestag 11/2001, Seite 36; 14/7787), der FDP ( 14/7326, siehe Blickpunkt Bundestag 10/2001, Seite 57) und der PDS ( 14/7993) zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.

Die Koalition betont, an der Arbeit dieser Kommission seien neben Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen auch Repräsentanten der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gewerkschaften beteiligt. Ihre Aufgabe sei es, zu den zentralen Strukturproblemen der Einnahmen und Ausgaben der Kommunen Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Eine Reform werde "frühzeitig" in der kommenden Wahlperiode vom Bundestag beschlossen werden können.

Zu den Themen der Kommission zählen SPD und Bündnisgrüne die Zukunft des gesamten kommunalen Steuereinnahmesystems und damit auch der Gewerbesteuer. Sie werde sich auch mit den Aufgaben der kommunalen Ebene und ihrer Finanzierung befassen müssen. Dazu gehöre vor allem die Entwicklung der Sozialhilfe, auch im Hinblick auf deren Zusammenhang mit der Arbeitslosenhilfe. Die Reform des Gemeindefinanzsystems müsse zu einer konjunkturunabhängigen Entwicklung des Steueraufkommens führen und der zunehmenden Diskrepanz der Finanzkraft zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen entgegenwirken. Vollständig könnten diese Finanzkraftunterschiede jedoch nicht beseitigt werden. Daher werde es weiterhin Aufgabe des kommunalen Finanzausgleichs und damit der Länder sein, ihre Kommunen angemessen auszustatten.

Die CDU/CSU ( 14/7787) und die PDS ( 14/7993) fordern die Regierung auf, die mit dem Steuersenkungsgesetz vor einem Jahr in Kraft getretene Erhöhung der Gewerbesteuerumlage rückgängig zu machen. Im Antrag der Union heißt es, mit der Erhöhung der Umlage habe eine angemessene Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung der Steuerreform sichergestellt werden sollen. Gleichzeitig sollte sich die Finanzposition der Gemeinden im Vergleich zu Bund und Ländern nicht verschlechtern.

Die tatsächliche Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen stehe jedoch im krassen Gegensatz zu den damaligen Erwartungen. Die Gemeinden hätten dramatische Rückgänge zu verzeichnen.

Die PDS fordert, dass die erhöhte Gewerbesteuerumlagezahlung von 2001 an die Städte und Gemeinden zurückerstattet wird. Zur Begründung heißt es, die Kommunen hätten auf Grund der Steuerreform allein im letzten Jahr Einnahmen von über 4 Milliarden w verloren. Ab 2005 rechneten die kommunalen Spitzenverbände mit jährlichen Einnahmeverlusten von über 6,1 Milliarden w. Die unbefristete Erhöhung der Umlage führe zu erheblichen Haushaltsrisiken und zu überproportionalen Einnahmeausfällen der Städte und Gemeinden.

Keine Mehrheit im Bundestag hat am 25. Januar ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion ( 14/6163) gefunden, in dem die Regierung aufgefordert wird, ein Konzept für eine Gemeindefinanzreform vorzulegen. Auch sollten die kommunalen Aufgaben mit dem Ziel überprüft werden, diese zu reduzieren. Das Plenum folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 14/7424).

Die Union hatte darauf verwiesen, dass die Regierung ihr Versprechen, die Finanzkraft der Gemeinden zu stärken und das Gemeindefinanzsystem zu prüfen, nicht erfüllt habe. Städte, Gemeinden und Kreise seien durch Steuerausfälle, die Erhöhung des Kindergeldes, die Rentenreform und die aus der BSE-Entwicklung resultierenden Kosten finanziell betroffen. Die Investitionen der Gemeinden lägen fast 30 Prozent unter denen des Jahres 1992, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201046a
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