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01/2002
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Steuerfreies Existenzminimum im nächsten Jahr bei 6.948 €

(fi) Das "steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum" beläuft sich für Alleinstehende im nächsten Jahr auf 6.948 €, für Ehepaare auf 11.640 € und für Kinder auf 3.636 €, wie aus dem vierten Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2003 ( 14/7765) hervorgeht.

Der auf dem Existenzminimum beruhende steuerliche Grundfreibetrag beträgt dem Bericht zufolge im nächsten Jahr 7.426 € für Alleinstehende, 14.853 € für Ehepaare und 3.648 € für Kinder. Das Existenzminimum setzt sich laut Regierung bei Alleinstehenden aus einem Regelsatz von 3.564 w, einmaligen Leistungen von 540 w, Unterkunftskosten von 2.304 € und Heizkosten von 540 € zusammen. Bei Ehepaaren beträgt der Regelsatz 6.420 €, die einmaligen Leistungen summieren sich auf 1.008 €, Unterkunftskosten auf 3.516 € und Heizkosten auf 696 €. Für Kinder wird der Regelsatz mit 2.316 € angegeben, einmalige Leistungen belaufen sich auf 468 €, Unterkunftskosten auf 708 € und Heizkosten auf 144 €.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201050b
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