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01/2002
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ANTWORT

"Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung schützen Gesundheit ausreichend"

(um) Die geltenden Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder beim Mobilfunk bieten nach einem Untersuchungsergebnis der Strahlenschutzkommission vom September 2001 ausreichenden Schutz vor Gesundheitsgefahren, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/7958) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU ( 14/5848).

Auch die Bewertung der neueren wissenschaftlichen Literatur gebe keinen Nachweis für Gesundheitsbeeinträchtigungen unterhalb der geltenden Grenzwerte. Selbst "unter Berücksichtigung des Umfangs und des Ausmaßes der Verdachtsmomente" lasse sich ein zusätzliches Risiko über die bisherig bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinaus nicht angeben, zitiert die Regierung aus der Studie der Kommission.

Neben diesem Ergebnis für hochfrequente elektromagnetische Felder vor allem beim Mobilfunk sei die Kommission auch für niederfrequente Felder bei der Energieversorgung zu ähnlichen Ergebnissen gekommen. Auch hier gebe es keinen Nachweis für Gesundheitsbeeinträchtigungen unterhalb der Grenzwerte. Bisher sei kein Wirkungsmechanismus bekannt, der einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und elektromagnetischen Feldern erklären könnte.

Die nachgewiesenen Wirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks beruhten auf dem Wärmeeintrag in den Körper, erläutert die Regierung. Zahlreiche Untersuchungen zeigten, dass biologischen Reaktionen auf elektromagnetische Felder sehr unterschiedlich ausfallen. Insgesamt seien sie gering und sehr schwer mit Gesundheitsbeeinträchtigungen in Verbindung zu bringen. Für Krebs und andere Erkrankungen, die sich über längere Zeiträume entwickelten, werde der Erkenntnisgewinn dadurch erschwert, dass Mobilfunknetze erst seit weniger als zehn Jahren existieren. Daher könnten keine Aussagen über solche Wirkungen auf den Menschen gemacht werden, weil diese sich erst nach längerer Zeit zeigten und im Tierexperiment nicht nachweisbar seien.

Regelmäßige Messungen der Regierungsbehörde für Telekommunikation und Post an etwa 3.600 öffentlichen Plätzen hätten ergeben, dass an keinem Messort die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung erreicht wurden. Ende 2000 hätten sich in Deutschland 1.435 Mobilfunksendeanlagen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, 2.583 in Städten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern und 24.352 in Städten oder Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern oder außerhalb jeglicher Wohnbebauung befunden.

Die Regierung will nach eigenen Angaben die Forschung intensivieren, die Transparenz verbessern und Vorsorgemaßnahmen überwachen. Besondere Verantwortung komme dabei den Betreibern der Mobilfunknetze zu, deren freiwillige Selbstverpflichtung vom Dezember 2001 begrüßt werde. Darin hätten sie sich verpflichtet, ihre Pläne offen zu legen, Kommunen und Bürger zu unterrichten, Antennenstandorte gemeinsam zu nutzen und bei Kindergärten und Schulen Alternativstandorte zu prüfen. Zum Aufbau eines Netzes von Messstationen zur Überprüfung elektromagnetischer Felder hätten die Mobilfunkbetreiber .1,5 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Hinzu kämen 19,5 Millionen DM der Regierung für die Forschung auf diesem Gebiet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201060a
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