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01/2002
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Abkommen über Fledermäuse ändern

(um) Das Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa soll nach einem Beschluss der dritten Vertragsstaatenkonferenz geändert werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll diese Änderungen ermöglichen ( 14/7980). Danach werden die Fledermausarten in einer neuen Anlage erfasst, welche die Zustimmung für künftige Änderungen in einem vereinfachten Verfahren ermöglicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201062c
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