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01/2002
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FÜR FÜNF JAHRE

Vorruhestandsregelung der Deutschen Bahn wieder einführen

(vb) Die Vorruhestandsregelung für Beamte bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) soll wieder eingeführt werden. Damit soll die Bahnreform mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die personelle Struktur des Konzerns sozialverträglich, aber auch unter Vermeidung unvertretbarer finanzieller Belastungen des Bundeseisenbahnvermögens zu verbessern. Dies erklärt die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf ( 14/8044).

Es sei davon auszugehen, dass etwa 7.100 Beamte diese Vorruhestandsregelung in Anspruch nehmen könnten, wenn sie bis 2006 Geltung hätte. Weiter heißt es, nach den bisherigen Erfahrungen reichten Maßnahmen wie Teilzeit- und Altersteilzeitarbeit nicht aus, um den Beamtenbestand bei der DB AG im notwendigen Umfang abzubauen. Die finanzielle Belastung des Bundes verringere sich bei Wiederinkraftsetzung dieser Regelung dadurch, dass die DB AG sich an den Kosten des Vorruhestandes mit einem Pauschalbetrag von 60.000 DM pro Vorruhestandsfall beteiligen werde. Die Bahnreform sehe vor, dem Unternehmen zu ermöglichen, die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter sukzessive der Modernisierung und Rationalisierung anzupassen. Durch die bereits von 1994 und 1998 geltende Vorruhestandsregelung sei die Zahl der Beamten im Unternehmen von rund 117.000 im Jahre 1994 auf derzeit rund 60.000 zurückgegangen. Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf, er habe grundsätzliches Verständnis dafür, dass die Regierung die Vorruhestandsregelung wieder einführen wolle. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass die Versorgungsabschlagsregelung auf die nach der genannten Vorschrift vorzeitig in den Vorruhestand versetzten Beamten entsprechend angewendet wird. Diese Forderung lehnt die Regierung in ihrer Gegenäußerung ab. Ein Versorgungsabschlag würde insbesondere im einfachen und mittleren Dienst die Attraktivität der Vorruhestandsregelung entscheidend vermindern, argumentiert die Exekutive.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201072d
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