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02/2002
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Kurz Notiert

Geldbußen in Form von Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds bei Vergehen gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften sollen auf Euro umgestellt werden. Gleichzeitig soll der Höchstbetrag bei Geldbußen auf 25.000 € angehoben werden, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/8215).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202076b
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