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03/2002
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GESETZENTWURF

Koalition will Vermarktung von Agrarerzeugnissen besser fördern

(vs) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen den "Marktauftritt" der Agrarerzeugnisse im Interesse aller Produktionsbereiche der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft im In- und Ausland fördern. Dazu haben sie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes ( 14/8585) vorgelegt, den der Bundestag am 21. März zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen hat.

Das Ziel des Gesetzes, den Absatz und die Verwertung der deutschen Agrarerzeugnisse zu fördern, bleibt den Angaben zufolge unangetastet. Allerdings solle bei diesem Ziel das Leitbild einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung einbezogen werden. Der Absatzfonds hat als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn die Aufgabe, Märkte für die deutschen Agrarprodukte zu erschließen und zu pflegen und den Absatz und die Verwertung dieser Produkte zentral zu fördern.

Seine Aufgaben wollen die Fraktionen so ändern, dass bei der zentralen Absatzförderung der Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz berücksichtigt werden muss. Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates des Absatzfonds wollen SPD und Bündnisgrüne von 21 auf 23 erhöhen. Bisher wurde ein Vertreter des Verwaltungsrates auf Vorschlag des Verbraucherausschusses beim Agrarministerium und ein Vertreter auf Vorschlag des Verbraucherbeirates beim Wirtschaftsministerium berufen. Künftig soll der "Verbraucherzentrale Bundesverband" einen Vertreter stellen. Je ein Vertreter soll aus den Bereichen des ökologischen Landbaus, des Tier- und Umweltschutzes berufen werden.

Während das Gesetz im Wesentlichen am 1. Januar 2003 in Kraft treten soll, sehen die Fraktionen für die neue Zusammensetzung des Verwaltungsrates als Stichtag den 1. Juli 2004 an.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203058a
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