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04/2002
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Koalition will kindgerechte medizinische Versorgung sichern und optimieren

(ge) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen eine kindgerechte medizinische Versorgung sichern und optimieren. Dazu haben sie einen Antrag ( 14/8652) vorgelegt. Die frühkindlichen Untersuchungen (U1 bis U10) sowie die Jugenduntersuchung (J1) seien für die Erkennung und die Prävention von häufigen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter sowie für den Dialog zwischen Eltern und Arzt von großer Bedeutung. Nach Information des Bundesverbandes der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin nähmen nur zehn Prozent der betroffenen Jugendlichen an der zwischen dem zwölften und vierzehnten Lebensjahr angebotenen J-1-Untersuchung teil, heißt es in dem Antrag. Besorgnis erregend sei, dass die Teilnehmerrate an diesen Untersuchungen im Bevölkerungsquerschnitt rapide sinke. Altersbezogene Vorsorge im Kindesalter werde heute nur noch lückenhaft vorgenommen.

Die Fraktionen rufen die Bundesregierung auf, die Ärztekammern zur Prüfung aufzufordern, ob die Zahl der Weiterbildungsstellen für Kinderärzte am Bedarf orientiert ist. Die Bundesärztekammer sei in ihren Bemühungen um eine Novellierung der Ausbildung für Kinderärzte zu bestärken. Ferner sei das Ziel zu verfolgen, den Informationsstand in der Bevölkerung im Hinblick auf die Kinder- und Jugendvorsorgeprogramme zu erhöhen. Zu berücksichtigen sei dabei, dass Kinder und Jugendliche unterer sozialer Schichten besonderer Fürsorge bedürfen. Armut dürfe kein Gesundheitsrisiko mehr darstellen. Mit den Ländern solle die Regierung in einen Dialog über die künftigen Aufgaben und Pflichten des öffentlichen Gesundheitsdienstes eintreten. Ebenso sollten zügig moderne Diagnoseverfahren entwickelt werden, mit denen Schwerhörigkeit flächendeckend erfasst werden kann.

Mit den Krankenversicherungen sollte die Regierung laut Antrag über die derzeitige Praxis bei der Kostenübernahme für Hilfsmittel reden, um eine ausreichende Versorgung hörgeschädigter Kinder mit Hörgeräten zu erreichen. Neue, kindgerechte Operationstechniken sollten bekannt gemacht, veraltete Techniken von den Krankenkassen nicht mehr vergütet werden. Schließlich sei auch die Transparenz bei der häuslichen Kinderkrankenpflege zu fördern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204024b
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