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04/2002
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GESETZ PASSIERT BUNDESTAG

Beweiserleichterungen bei der Arzneimittelhaftung verankert

(re) Das Schadensersatzrecht wird grundlegend reformiert. Darauf verständigte sich die Mehrheit der im Bundestag vertretenen Fraktionen als sie am 18. April gegen die FDP einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/7752) zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften annahm.

Dieser sieht vor, die Arzneimittelhaftung durch Beweiserleichterungen zu verbessern und einen Auskunftsanspruch des Geschädigten gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmen und den zuständigen Behörden einzuführen. In einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen ( 14/8799), den der Bundestag ebenfalls billigte, soll die Bundesregierung prüfen, ob die geltenden Dokumentationspflichten dem Anliegen gerecht werden, eine ausreichende Dokumentation der angewendeten Arzneimittel für den Arzneimittelverbraucher sicherzustellen.

Krankengeschichte darlegen

Auch soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen die Regierung binnen drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über die Erfahrungen mit den Änderungen der Haftung für Arzneimittelschäden vorlegen. Ohne Zustimmung blieben zwei Änderungsanträge der FDP-Fraktion ( 14/8797, 14/8798). Darin hatte die Fraktion auch gefordert, dass pharmazeutische Unternehmer einen Anspruch auf Auskunft über die vollständige Krankengeschichte des Geschädigten haben sollen, wenn sie Schadensersatz leisten müssten. In diesem Fall hätte der Geschädigte die vollständige Krankenunterlagen vorlegen müssen, die durch die behandelnden Ärzte erstellt worden sind.

Neuerungen durch die Novelle ergeben sich auch für die Rechtsstellung von Kindern bei Unfällen im Straßen- und Bahnverkehr. So sollen Kinder unter zehn Jahre künftig grundsätzlich von der Haftung und dem Mitverschulden ausgeschlossen werden. Auch strebt die Regierung mit der Änderung der Sachschadensabrechnung an, keine fiktive Umsatzsteuer zu ersetzen. Ein weiteres Kernstück des Gesetzentwurfs ist ein fortan geltender allgemeiner Anspruch auf Schmerzensgeld, der über die bereits jetzt erfasste außervertragliche Verschuldenshaftung hinaus auch die Gefährdungshaftung und die Vertragshaftung einbezieht.

Beweislast umgekehrt

Fraktionsübergreifend Zustimmung erhielt das Gesetz für seine Besserstellung von Kindern im Straßenverkehr. SPD und Bündnisgrüne befürworteten auch den allgemeinen Schmerzensgeldanspruch. Zudem bewertete die SPD die Regelung bei der fiktiven Abrechnung von Sachschäden als sinnvoll. Das Gesetz sehe vor, dass die gesetzliche Umsatzsteuer nur dann und nur so weit zu ersetzen sei als sie zur Schadensbeseitigung tatsächlich anfalle. Die CDU/CSU befürwortete das Gesetz, da es auf einem entsprechenden Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode basiere. Die im Arzneimittelrecht vorgesehene Kausalitätsvermutung sowie die Umkehr der Darlegungs- und Beweislast brächten dem Patienten eine erhebliche Besserstellung. Die Einführung des Auskunftsanspruchs sollte nach ihrer Auffassung jedoch gegenseitig ausgestaltet sein. Sie unterstützte deshalb einen entsprechenden Änderungsantrag der FDP. Diese äußerte grundlegende Kritik, da nach ihrer Meinung der Auskunftsanspruch im Arzneimittelgesetz gegenseitig auszugestalten sei und die Beweislast einseitig zu Gunsten des Patienten geregelt worden ist. Dem widersprach die PDS-Fraktion. Sie begrüßte die Regelungen zur Beweiserleichterung im Arzneimittelhaftrecht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204040d
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