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04/2002
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GESETZ DER BUNDESREGIERUNG VERABSCHIEDET

Korrekturen und Klarstellung bei Vermögensschäden vorgesehen

(re) Mit der Verabschiedung des zweiten Vermögensrechtsergänzungsgesetzes der Bundesregierung ( 14/7228) vom 26. April sollen die in der Praxis aufgetretenen Unklarheiten des Gesetzestextes beseitigt werden. Es wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen CDU/CSU, FDP und PDS beschlossen. Keine Zustimmung erhielt ein entsprechender Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ( 14/5091). Gegen ihn sprachen sich die Koalitionsfraktionen und PDS bei Enthaltung der Mehrheit der Union aus.

Das Gesetz sieht Änderungen im Vermögens-, Entschädigungs-, Ausgleichleistungs- und dem NS-Verfolgten-Entschädigungsgesetz nach sich. Ziel ist es laut Koalitionsfraktionen auch, die Rechtslage für die Berechtigten in einzelnen Bereichen zu verbessern, ohne dass die bislang getroffenen Grundentscheidungen in Frage gestellt werden.

Demgegenüber ging es im Gesetzesvorhaben der FDP darum, dass Widerstandskämpfer während des nationalsozialistischen Regimes zwischen 1933 und 1945, die vor Kriegsende aber nicht ermittelt oder verurteilt wurden, auch dann ihr Vermögen zurückerhalten sollten, wenn ihnen dies später unter Besatzungsrecht entzogen wurde.

Um Hab und Gut gebracht

Die Fraktion hatte argumentiert, es sei mit den Gerechtigkeitsmaßstäben nicht zu vereinbaren, dass Menschen, die aktiv gegen den NS-Staat Widerstand geleistet hätten, einem Urteil des Nazi-Regimes aber seinerzeit entgangen und anschließend beispielsweise durch die "Bodenreform" in der sowjetischen Besatzungszone um ihr Hab und Gut gebracht worden seien, nunmehr keine Ansprüche nach dem Vermögensgesetz hätten. Bei einer zu dem Thema veranstalteten Anhörung am 17. April traf das Gesetzesvorhaben der Liberalen deshalb auf Zustimmung wie auch Ablehnung. So begrüßte Rüdiger von Voss, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung 20. Juli 1944, zunächst die Ergänzung zum Vermögensgesetz. Er betonte die moralische Verpflichtung der Bundesrepublik gegenüber den noch lebenden Familienmitgliedern der Widerstandskämpfer des 20. Juli.

Moralische Haltung unstrittig

Anders bewertete Horst-Dieter Kittke, Präsident des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, die Initiative. Sie privilegiere jene, die ausschließlich durch besatzungsrechtliche Maßnahmen geschädigt worden seien, sagte Kittke. Dabei gehe es doch in erster Linie um die Restitution politischer Widerstandskämpfer. Das Anliegen der Freien Demokraten, alle Opfer entschädigen zu wollen, sprenge das Vermögensgesetz. Auf die Stellungnahmen der Experten bezogen sich auch die Abgeordneten bei der Beratung der Gesetzentwürfe vom 24. April. Vorwürfe der Unionsfraktion, die Initiative der Bundesregierung schaffe neue Restitutionsansprüche, wies die SPD zurück.

Dem FDP-Gesetzentwurf gestand sie zu, dass die historisch-moralische Haltung der Menschen, die diese in den Blick nehme, unbestritten sei. Allerdings sollten die Grundsatzfragen von 1990 über die Wiedergutmachung von Vermögensschäden nicht wieder aufgerollt werden. Die Union gab zu bedenken, dass das Vermögensrecht so viele Widersprüchlichkeiten beinhalte, dass man noch Jahre damit zu tun haben werde. Ihrer Ansicht nach ist aber das Regelungsvorhaben der Bundesregierung abzulehnen, weil es zu Lasten der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sowie der Wohnungsbaugesellschaften in den neuen Ländern gehe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204042d
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