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04/2002
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Bundestag stimmt Katastrophenhilfe zu

(in) Der Bundestag hat am 25. April einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag vom 19. September 2000 zwischen der Bundesrepublik und Tschechien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen ( 14/7096) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Innenausschusses ( 14/8868) vom Vortag. In dem Gesetz werden unter anderem Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Verkehr von Einsatzkräften und Gütern geschaffen und die Haftung bei Personen- und Sachschäden geregelt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204047c
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