Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 04/2002 >
04/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

TAB-BERICHT

Auswirkungen der Neuen Medien auf die Kultur

(ku) In den neunziger Jahren ist aus dem Ergänzungswettbewerb der Neuen Medien, bei dem noch alle gewinnen konnten, zunehmend ein Verdrängungswettbewerb geworden. Zu diesem Ergebnis kommt das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) in seinem Gutachten über die bisherigen und zukünftigen Auswirkungen der Entwicklung Neuer Medien auf den Kulturbegriff, die Kulturwirtschaft und den Kulturbetrieb, den der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung als Bericht ( 14/8434) vorgelegt hat.

Danach wird erwartet, dass die zunehmende PC-Onlinenutzung zu Lasten der Nutzungsdauer und der Nutzungsfrequenz bestehender Medien geht. Das vorgestellte Szenario geht für die nächsten zehn Jahre von einer relativ hohen Stabilität der bisherigen Mediennutzungsstrukturen aus. Einziger Wachstumssektor werde der PC-Onlinebereich sein. Die gesamte Mediennutzungszeit werde nur noch leicht steigen und zu einem Verlust der Marktanteile für tagesaktuelle Medien ohne erdrutschartige Verschiebungen führen.

Verdrängung statt Ergänzung

Für den PC-Onlinebereich werde dagegen mit einer Verdreifachung bis 2010 gerechnet. Damit würde das Niveau der heutigen Printmedien erreicht.

Die Neuen Medien werden dem Bericht zufolge vorzugsweise über ihre Funktionalität identifiziert – mit Digitalisierung unterschiedlichster Inhalte aus Text, Musik und Bildern und der Möglichkeit, eine multimediale Medienmischung herzustellen, durch Miniaturisierung, durch Vernetzung in einer globalen Dimension, durch effiziente Komprimierungsverfahren und der Möglichkeit, damit komplexe Inhalte in einem zeitlich vertretbaren Maß weltweit verschicken zu können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204051a
Seitenanfang
Druckversion