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04/2002
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Kulturförderung systematisieren

(ku) Für eine Systematisierung der Kulturförderung von Bund und Ländern tritt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/8736) ein. Die Ministerpräsidenten der Länder hätten eine solche Systematisierung der Zuständigkeiten bei der Kulturförderung beschlossen, heißt es darin.

Dabei gehe es neben der Mitwirkung der Länder in der Kulturstiftung des Bundes auch um die Frage einer gemeinsamen Kulturstiftung der Länder und des Bundes sowie um die künftige Verantwortung für die bisher gemeinsam getragene Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Die Abgeordneten wollen, dass der Bundestag dem Bemühen um eine stärkere Systematisierung kultureller Verantwortlichkeiten aufgeschlossen gegenübersteht, wobei die Stärkung der Kulturförderung im Vordergrund stehen müsse. Die Sicherung, Pflege und Förderung bedeutsamer Kultureinrichtungen sei eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz sollte allenfalls modifiziert, nicht aber grundsätzlich aufgegeben werden, so die Union. Auch sollte die Mitverantwortung des Bundes für herausragende Einrichtungen und Ereignisse im Kunst- und Kulturbereich nicht auf Berlin und die Bundesstadt Bonn beschränkt sein.

Eine alleinige Verantwortung des Bundes für Gedenkstätten hält die Fraktion weder für sachgerecht noch für praktikabel. Schließlich sei der Bundestag regelmäßig über den Stand der Verhandlungen mit den Ländern zu unterrichten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204052b
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