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04/2002
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HOCHSCHULRAHMENGESETZ VERABSCHIEDET

Keine Gebühren für erstes berufsqualifizierendes Studium

(bf) Bachelor- und Masterstudiengänge sollen aus dem Erprobungsstadium in das Regelangebot der Hochschulen überführt werden. Dies geht unter anderem aus einem Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes ( 14/8361) der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hervor, den der Bundestag am 25. April mit großer Mehrheit angenommen hat.

Danach soll zudem die Gebührenfreiheit für ein erstes berufsqualifizierendes Studium festgeschrieben werden. Somit erhielten die Studieninteressenten Rechtssicherheit. Schließlich sollen künftig an allen Hochschulen verfasste Studierendenschaften gebildet werden. Die bisherige Regelung, die den Ländern die Bildung verfasster Studierendenschaften freistellt, trage dem Interesse einer funktionierenden studentischen Selbstverwaltung nicht in ausreichendem Maße Rechnung, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Zugestimmt haben die Abgeordneten mehrheitlich auch einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ( 14/8905), in dem den Hochschulen unter anderem eine "umfassende Autonomie" zugesichert wird. Im Plenum wurde gleichzeitig ein Gesetzentwurf der Regierung ( 14/8732) zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes für erledigt erklärt. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der PDS ( 14/8295) und ein Antrag der FDP ( 14/7077) dazu. Das Plenum folgte einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ( 14/8878).

Kein Regelungsbedarf

Unterschiedliche Meinungen zur Studiengebührenfreiheit haben die Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes am 17. April vertreten. Während die Vertreter der Gewerkschaften und Studenten die Studiengebührenfreiheit größtenteils begrüßten, lehnten die Professoren diese zumeist ab.

Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Klaus Landfried, erklärte in seiner schriftlichen Stellungnahme, dass das HRK-Präsidium die Aufnahme einer Bestimmung, die Studiengebühren generell oder partiell verbieten soll, in das Hochschulrahmengesetz ablehnt. Er halte eine derartige Festschreibung für anachronistisch und dazu geeignet, eingeleitete positive Entwicklungen im Bereich der Hochschulpolitik abrupt zu beenden. Es gebe "schlicht" keinen Regelungsbedarf.

Gebührenfreiheit begrüßt

Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Ernst-Ludwig Winnacker, hält in seiner Stellungnahme das nahezu ausschließliche Verbot von Studiengebühren in verfassungsrechtlicher Hinsicht für "nicht unproblematisch", vor allem aber im Ergebnis für "zu weitreichend". Die DFG sei an einer Differenzierung des Hochschulsystems auf der Grundlage von Exzellenzkriterien interessiert.

Demgegenüber unterstützte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di laut ihrer Stellungnahme die Absicht, durch ein bundesweites Verbot von Studiengebühren für ein Erststudium gleiche Rahmenbedingungen in ganz Deutschland zu schaffen. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte wie das Deutsche Studentenwerk (DSW), dass die Studiengebührenfreiheit im Hochschulrahmengesetz verankert werden soll. Die GEW kritisierte wie andere Vertreter der Studenten jedoch, dass die Bundesländer "in besonders begründeten Fällen Ausnahmen vorsehen" können. Ob damit bundesweit die Studiengebührenfreiheit durchgesetzt werden kann, bleibe ungewiss.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204065c
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