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04/2002
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REGIERUNG ANTWORTET CDU/CSU

Ende letzten Jahres waren über 11.500 Windkraftanlagen am Netz

(wi) Die Windkraft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung zu einer der tragenden Säulen beim Ausbau regenerativer Energien in Deutschland entwickelt. Ende des Jahres 2001 seien über 11.500 Windkraftanlagen am Netz mit einer installierten Leistung von rund 8.750 Megawatt gewesen, teilt sie in ihrer Antwort ( 14/8789) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/6605) mit.

Die gelieferte Strommenge nehme inzwischen einen Anteil von mehr als zwei Prozent am deutschen Strommarkt ein. Bei der Nutzung der Windenergie sei Deutschland damit weltweit die Nummer eins. Um den Ausbau der Windenergienutzung auf hohem Niveau aufrechtzuerhalten, hält die Regierung einen weiteren Ausbau an geeigneten Landstandorten und den Ersatz alter, kleinerer Anlagen an Land durch moderne und leistungsstärkere Anlagen für erforderlich.

Da für die Nutzung der Windkraft nur noch wenige geeignete Flächen an windgünstigen Standorten zur Verfügung stünden, setzt die Bundesregierung darauf, das so genannte Off-shore-Windpotenzial (Standorte im Meer) zu nutzen. Das technisch nutzbare Potenzial liege hier deutlich über dem des Landes, heißt es in der Antwort.

Enorme Windressourcen und eine daraus resultierende hohe Windausbeute machten die Off-shore-Windkraftnutzung attraktiv. Off-shore-Wind-energieanlagen, die bis Ende 2006 in Betrieb gehen, erhielten eine erhöhte Einspeisevergütung über einen Zeitraum von neun Jahren. Für die Errichtung großer Windparks komme vor allem die ausschließliche Wirtschaftszone mit Entfernungen von mindestens 30 Kilometer zur Küste in Betracht. Dies bedeute Wassertiefen von 20 bis 40 Meter. Für solche Off-shore-Windparks gebe es weltweit noch keine Erfahrungen. Daher sei die Errichtung solcher Anlagen mit technischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten behaftet.

Weitere Fragen ergeben sich laut Regierung im Hinblick auf die Errichtung und Wartung der Anlagen sowie bei der Stromableitung. Unterschieden werden müsse dabei zwischen Standorten in Küstenmeer (Hoheitsgebiet bis maximal zwölf Seemeilen) und Standorten in der ausschließlichen Wirtschaftszone. Bei dieser, einem bis zu 200 Seemeilen breiten Gebiet, handele es sich nicht um ein Hoheitsgebiet. Der Küstenstaat habe aber das Recht, darin unter bestimmten Bedingungen Energieerzeugungsanlagen zu errichten. Die Bundesregierung wird nach eigenen Angaben prüfen, ob sich diese Flächen für Off-shore-Windparks eignen. Auch sollen Fragen zur Netzanbindung dieser Windparks vorrangig geklärt werden, heißt es in der Antwort.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204069a
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