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04/2002
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ANLIEGEN VON VIER FRAKTIONEN

Regierung soll Bericht über Sicherheit im Ostseeraum vorlegen

(vb) Die Bundesregierung soll bis Ende Mai dieses Jahres einen Bericht zur maritimen Sicherheit im Ostseeraum vorlegen. Konkret sollen die Maßnahmen dargelegt werden, die zur Umsetzung geplant und bereits zur Steigerung der Sicherheit eingeleitet worden sind, heißt es in einem Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ( 14/8855).

Havarien auf der Ostsee hätten gezeigt, dass weitere Maßnahmen zur Erhöhung der maritimen Sicherheit dringend notwendig seien, argumentieren die Fraktionen. Die hohe Verkehrsdichte sowie die hydrographischen Besonderheiten hätten zur Folge, dass die Ostsee und ihre Küsten durch Schiffshavarien besonders gefährdet seien. Größere Unfälle würden manche Länder in ihren wirtschaftlichen Grundlagen existenziell gefährden. Ein schriftlicher Bericht würde es nun ermöglichen, einzelne Maßnahmen der Ostsee-Anrainerstaaten zu vergleichen.

Der Abgabetermin im Mai dieses Jahres ergebe sich daraus, dass die Ergebnisse der nationalen Status-Berichte in die Beschlussempfehlung sowie in die Berichterstattung für die Ostseeparlamentarierkonferenz einfließen sollten, schreiben die Abgeordneten.

Plenum lehnt Leitstelle für Seesicherheit ab

Eine Leitstelle für Seesicherheit soll nicht eingerichtet werden. Ein entsprechendes Anliegen der CDU/CSU ( 14/5450) wies der Bundestag am 25. April gegen die Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der FDP auf Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 14/8611) zurück.

Nach den Vorstellungen der Antragsteller sollte eine solche Leitstelle für Seesicherheit alle Aufgaben übernehmen, die im Seeaufgabengesetz aufgeführt sind. Gleichzeitig sollten diese Aufgaben auf das Küstenmeer ausgedehnt werden. Im Katastrophenfall sollten alle Kompetenzen in einem Handlungszentrum mit einer einheitlichen Führung von Bundes- und Landeskräften zusammengefasst werden.

Nach Ansicht der SPD ist der Antrag der Union überholt, da die maritime Notfallvorsorge bereits optimiert worden sei. Dem Anliegen sei mit der Bildung eines Havariekommandos weitestgehend entsprochen worden. Für die Union weist das Konzept des Havariekommandos Schwachstellen auf, bei der Zoll, der Bundesgrenzschutz und die Küstenländer nicht miteinbezogen worden seien.

Die Fraktion der FDP begrüßte die Einrichtung des Havariekommandos in Cuxhaven. Es sei aber erforderlich, die Arbeit inhaltlich auszugestalten, um aus den gewonnenen Erfahrungen die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

Antrag zur Untersuchung von Seeunfällen zurückgewiesen

Gegen die Stimmen von Union und FDP bei Enthaltung der FDP lehnte das Plenum einen weiteren Antrag der CDU/CSU ( 14/8108) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 14/8707) ab.

Danach sollte der Code der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) bei der Untersuchung von Seeunfällen angewendet werden. Da dies vereinzelt bereits geschehe, müsste die Arbeit auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Nach dem Willen der Fraktion sollten die IMO-Regeln ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen werden. Deutschland sei Mitglied in der Internationalen Schifffahrtsorganisation und durch eine EU-Richtlinie der Europäischen Kommission dazu verpflichtet, den IMO-Code bei der Untersuchung von Schiffsunfällen anzuwenden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204075a
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