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04/2002
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Zwei neue Bundesbehörden sollen die Lebensmittelsicherheit verbessern

(vs) Die Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 14/8747), den der Bundestag am 18. April zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen hat. Das Gesetz umfasst unter anderem Gesetze über die Errichtung eines Bundesinstitutes für Risikobewertung und ein Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Derzeit werden Risikobewertung, Risikokommunikation und Risikomanagement auf Bundesebene zum großen Teil vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin wahrgenommen, heißt es. Diese Bundesoberbehörde soll aufgelöst werden. Ihre bisherigen Aufgaben will die Regierung auf die beiden neuen Behörden übertragen. Darüber hinaus sollen bestimmte Tätigkeiten der Biologischen Bundesanstalt (Pflanzenschutzzulassung) sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen) dem neuen Bundesamt zugeordnet werden. Diese Behörde soll auch Managementaufgaben des Verbraucherschutzministeriums übernehmen, die nicht als "ministerielle Kernaufgaben" eingestuft werden.

Risikobewertungen im gesundheitlichen Verbraucherschutz und in der Lebensmittelsicherheit mit Ausnahme des Tierseuchenbereichs soll künftig das Bundesinstitut für Risikobewertung vornehmen. Für die Tierseuchen soll nach wie vor die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere zuständig sein, die zusätzlich die Zulassung von Testsera, Testantigenen und Testallergenen übernehmen soll. Als Aufgaben des Bundesinstituts bezeichnet die Regierung die wissenschaftliche Unterstützung der Bundesregierung in allen Bereichen, die sich auf Lebensmittelsicherheit und gesundheitlichen Verbraucherschutz auswirken.

Das Bundesamt soll für die Zulassung von Stoffen und Produkten zuständig sein, die gesundheitliche Risiken bergen können. Zugleich soll es als Kontaktstelle für das Lebensmittel- und Veterinäramt der EU in Dublin sowie für das europäische Schnellwarnsystem im Lebensmittel- und Futterbereich sowie in bestimmten Bereichen der Produktsicherheit dienen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204080a
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