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05/2002
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ANTWORT DER REGIERUNG

"Haben Rahmenbedingungen des Sports verbessert"

(sp) Die finanziellen Rahmenbedingungen für den Sport sind verbessert worden, so die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8865) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/7114). Der Anteil der Sportförderung am Bundeshaushalt habe in den Jahren 1995 bis 2000 zwischen 340 und 391 Millionen DM gelegen und somit zwischen 0,0732 und 0,0818 Prozent betragen.

Die finanzielle Förderung des Spitzensports behinderter Menschen sei in den Jahren 1995 bis 2001 von 4,0 auf 7,6 Millionen DM angestiegen. Auf die Frage nach vorgesehenen Maßnahmen in der Sportpolitik verweist die Bundesregierung insbesondere auf die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen und die Effizienz der Sportförderung des Bundes sowie auf die Schaffung eines Sonderförderprogramms "Goldener Plan Ost". Darüber hinaus habe die Regierung Akzente bei der Intensivierung des Reha-, Breiten- und Spitzensports behinderter Menschen und der Bekämpfung des Dopings gesetzt.

Die verbesserten Rahmenbedingungen für den Sport wirken sich, so heißt es in der Antwort, auch auf den Vereinssport aus, so zum Beispiel durch höhere Freibeträge für Übungsleiter und Einbeziehung der Betreuer sowie durch das vereinfachte Spendensystem mit dem Abbau von Bürokratie. Zudem seien die steuerlichen Vergünstigungen für gemeinnützige Vereine in der laufenden Legislaturperiode in erheblichem Umfang ausgebaut worden. Diese dürften seit dem Veranlagungszeitraum 2000 jährlich ein Drittel ihres Überschusses aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus bis zu zehn Prozent ihrer sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage zuführen, heißt es weiter.

Die Bundesregierung schätzt den Investitionsbedarf an Sportstätten den Angaben zufolge bis zum Jahr 2005 auf derzeit 132,5 Millionen Euro Bundesmittel zuzüglich 3 Millionen Euro für Maßnahmen der Bauunterhaltung. Die im Jahr 2002 im Vergleich zu 1998 fast halbierten Investitionen für Sportstätten des Spitzensportes, auf die Fragesteller verweisen, rechtfertigt die Regierung als einen notwendigen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes; sie hält sie darüber hinaus angesichts der guten Infrastruktur an Sporteinrichtungen für vertretbar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205040a
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