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05/2002
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ANTRAGSFRIST UMSTRITTEN

Dopingopfer der DDR entschädigen

(sp) Dopingopfer der DDR sollen aus humanitären und sozialen Gründen finanziell und moralisch unterstützt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/9028) vor. Danach soll den Betroffenen eine finanzielle Hilfe mittels eines pauschalierten Einmalbetrages gewährt werden. Zu diesem Zweck ist die Einrichtung eines Hilfefonds in Höhe von 2 Millionen Euro beim Bundesverwaltungsamt vorgesehen, aus dem eine Einmalleistung zu jeweils gleichen Teilen erfolgen soll. Anders sind hierzu die Vorstellungen von CDU/CSU und FDP in ihrem ansonsten nahezu wortgleichen Entwurf ( 14/9022), der eine Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro vorsieht. Nach dem Entwurf der Koalition müssen die Ansprüche auf Entschädigung bis zum 31. März 2003 angemeldet werden, wohingegen CDU/CSU und FDP den 31. Dezember 2002 als Frist vorgesehen haben.

Zur Begründung der geplanten Entschädigung weisen die Fraktionen auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen hin, die der Einsatz von Dopingsubstanzen für die Sportler zur Folge habe. Als typische Schäden werden zum Beispiel Leberschäden, Fehlbildungen der Leibesfrucht, vermehrte Körperbehaarung und Stimmvertiefung genannt. Aber auch indirekte Schäden wie Wirbelsäulenschädigungen und Veränderungen des Körperbaus auf Grund einer erst durch das Doping ermöglichten Überanstrengung sollten unter das Entschädigungsgesetz fallen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205040c
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