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Wahlen
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1808 Erste Stadtparlamente in Preußen

Berliner Stadtverordnetenversammlung in der Nikolaikirche
Berliner Stadtverordnetenversammlung
in der Nikolaikirche

© Stadtmuseum Berlin

Die vernichtende Niederlage gegen Napoleon und eine enorme Staatsverschuldung bereiteten in Preußen den Boden für Reformen.

Die Städteordnung von 1808 gewährte den Kommunen Selbstverwaltungsrechte.

Das Bürgerrecht erhielt nun unabhängig von seinem Stand auf Antrag, wer über Grundbesitz, ein bestimmtes Einkommen oder einen Gewerbebetrieb verfügte.

Voraussetzung für das aktive Wahlrecht für alle Männer war ein Mindesteinkommen (150 - 200 Taler), der sogenannte Zensus. Das passive Wahlrecht war an Grundbesitz gebunden.
Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1808
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