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Wahlen
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1957 bundesweite 5%-Hürde und Briefwahl

Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 1957
© dpa

Zur dritten Bundestagswahl wurde das Wahlgesetz erneut geändert. Wollte eine Partei in den Bundestag einziehen, so musste sie nunmehr mindestens 5% der Stimmen bundesweit oder drei Direktmandate erringen.

Gleichzeitig wurde die Möglichkeit der Briefwahl eingeführt. Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht den Wahlraum in ihrem Bezirk aufsuchen konnten, konnten jetzt per Post mitwählen.

Die Zahl der zu vergebenen Mandate im Bundestag erhöhte sich auf 494, hinzu kamen Vertreter des Berliner Abgeordnetenhauses.
Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1957
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