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Ältestenrat

Der Ältestenrat ist das zentrale Lenkungs- und Koordinationsgremium des Bundestages und unterstützt in dieser Eigenschaft den Bundestagspräsidenten bei der Führung der Geschäfte. Der Bundestagspräsident ist zugleich Vorsitzender des Ältestenrates und leitet dessen Sitzungen. Auch seine Stellvertreter gehören dem Ältestenrat an. Weitere Mitglieder entsenden die Fraktionen im Verhältnis ihrer Stärke. Sie achten darauf, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer, die in ihren Treffen die Plenarsitzungen bereits im Detail besprechen, ebenfalls im Ältestenrat sitzen und weitere Empfehlungen zur Festlegung der Tagesordnung und der Redezeiten geben können. Weil die jeweils anstehende Thematik im Bundestag auch von der Arbeit der Bundesregierung beeinflusst wird, nimmt ein Vertreter der Bundesregierung an den Sitzungen des Ältestenrates teil. Neben der einvernehmlichen Besetzung der Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze in den einzelnen Ausschüssen zu Beginn einer Wahlperiode kommt dem Ältestenrat immer wieder eine Rolle als Schlichtungsinstrument zu.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002, geändert 2005

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181015
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