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Kanzlerwahl

Das Grundgesetz verlangt eine stabile Demokratie. Mehrheiten im Parlament sollen sich nicht zufällig ergeben. Deshalb wird für die wichtige Entscheidung der Regierungsbildung im Bundestag nicht nur eine einfache Mehrheit (der gerade anwesenden Abgeordneten) verlangt, sondern eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Ein Kanzler ist nur dann gewählt, wenn mehr als die Hälfte aller Abgeordneten in geheimer Wahl hinter ihm stehen.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181515a
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