Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > WISSEN > Glossar >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

A  B  C - E  F  G  H - K  L - R  S - U  V - W  X - Z


Plenum

Das Plenum, die Gesamtheit aller Abgeordneten, verhandelt öffentlich in Sitzungen. Während der Plenarsitzungen werden alle Vorlagen behandelt sowie Wahlen durchgeführt. Termin und Tagesordnung jeder Sitzung werden im Ältestenrat vereinbart sowie der Bundesregierung und dem Bundesrat mitgeteilt. Die Sitzungen werden vom Bundestagspräsidenten oder einem seiner Stellvertreter geleitet. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann der Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausschließen. Über den Antrag wird in nicht öffentlicher Sitzung entschieden.

Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181614
Seitenanfang
Druckversion