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Übergangsgeld

Wer dem Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat, erhält Übergangsgeld, das den beruflichen Wiedereinstieg absichern soll. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft wird ein Betrag in Höhe der Monatsentschädigung gezahlt - höchstens jedoch 18 Monate lang. Vom zweiten Monat nach dem Ausscheiden an werden alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181716
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