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Die Fachbereiche

Die Fachbereiche der Wissenschaftlichen Dienste haben die Aufgabe, die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung ihres Mandats durch fachliche Beratung zu unterstützen. Jeder Fachbereich ist zuständig für eine Gruppe von Sachgebieten, die sich ihrerseits an den Aufgabenbereichen und Zuständigkeiten der Bundestagsausschüsse und Bundesministerien orientieren. In den einzelnen Fachbereichen erarbeiten Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen entweder im Auftrag von Abgeordneten oder in eigener Initiative Analysen, Stellungnahmen und Hintergrundinformationen zu politischen und parlamentarischen Fragestellungen. Ihre Tätigkeit ist dem Grundsatz der Ausgewogenheit und politischen Neutralität verpflichtet. Die Arbeiten entsprechen hinsichtlich Themen, Darstellung und Umfang den besonderen Bedürfnissen des Parlaments und der Abgeordneten.

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/wissenschaftlichedienste/fachbereich
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