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Februar 01/1999
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Leichtlohngruppen problematisch - Bericht zur Lohngleichheit

(as) Der Deutsche Bundestag hat festgestellt, daß bei der Anwendung des im EG/EU-Vertrag festgelegten Grundsatzes des gleichen Arbeitsentgelts für Männer und Frauen noch Mängel bestehen.

Darauf verweist die Bundesregierung in ihrem 11. Bericht über Art, Umfang und Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend der Anwendung des Vertrages, den sie am 12. Januar in Form einer Unterrichtung ( 14/227) vorgelegt hat. Der Bericht umfaßt die Zeit von 1995 bis 1997.

Sie erläutert, der Grundsatz der Lohngleichheit sei, bevor er im EG/EU-Vertrag niedergelegt wurde, bereits im deutschen Recht verankert gewesen. Noch bis zur Mitte der fünfziger Jahre sei in zahlreichen Tarifverträgen für Frauen ein geringerer Lohn vorgesehen gewesen als für Männer mit gleicher Arbeit. Diese offene Lohndiskriminierung sei durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit 1955 beseitigt. Auch gebe es seit 1972 keine Frauenlohngruppen mehr, die bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit für Frauen einen niedrigeren Lohn als für Männer vorsehen. Es müsse aber gefragt werden, ob in den Lohngruppen der Tarifverträge, die nicht mehr nach Geschlecht unterscheiden, nicht doch bestimmte Tätigkeiten, die üblicherweise von Frauen ausgeübt werden, gegenüber vergleichbaren Männertätigkeiten unterbewertet werden. Kritisch zu beleuchten seien vor allem Leichtlohngruppen, die in den Tarifverträgen einiger Industriezweige enthalten seien. Die Regierung verweist auf den 10. Bericht vom November 1995, der zu dem Ergebnis gekommen sei, daß von insgesamt 268 untersuchten Tarifverträgen aus allen Zweigen der Industrie 27 Tarifverträge sogenannte Leichtlohngruppen enthielten. Die Anzahl der in die Leichtlohngruppen eingestuften Personen habe das Statistische Bundesamt für das Jahr 1995 mit rund 21.000 Frauen und rund 13.000 Männern beziffert. Zusammen seien dies weniger als 0,5 Prozent der Arbeitnehmer im verarbeitenden Gewerbe.

Dem vorherigen Bericht hätten Ergebnisse einer gleichartigen Erhebung aus dem Jahre 1990 zugrunde gelegen. Damals seien rund 40.000 Frauen und rund 8.000 Männer in Leichtlohngruppen eingestuft gewesen. Daran bemerkenswert sei, daß sich die Zahl der Frauen nahezu halbierte, während die der Männer um mehr als 60 Prozent anstieg.

Die Regierung erläutert, die Ergebnisse der Tarifuntersuchung hätten gezeigt, daß sich die tarifliche Situation gegenüber dem vorherigen Bericht nur geringfügig geändert habe. Sie sei deshalb der Auffassung, daß sich die Tarifvertragsparteien auch weiterhin bemühen sollten, die tariflichen Einstufungskriterien für ungelernte Tätigkeiten in den Tarifverträgen zu verbessern, in denen noch fast ausschließlich auf die körperliche Belastung abgestellt werde. Der Unterrichtung beigefügt sind die Stellungnahmen der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und einiger Bundesländer. Die Arbeitgeber betonen, die tatsächliche Besetzung der sogenannten Leichtlohngruppen nehme aufgrund diverser Strukturveränderungen ab. Die Gefahr einer diskriminierenden Lohndifferenzierung habe sich somit fortlaufend weiter verringert, so daß der Bericht eingestellt werden könne.

Der DGB bedauert, daß sich die tarifliche Situation gegenüber dem vorherigen Bericht nur geringfügig verbessert habe, wertet den Rückgang der in Leichtlohngruppen eingestuften Frauen im verarbeitenden Gewerbe bis 1995 um fast die Hälfte jedoch als "erfreulich".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901022a
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