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März 02/1999
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BUNDESTAG

Umzug nach Berlin bestimmt Etatentwurf

(hh) Geprägt von der Verlagerung des Parlamentssitzes von Bonn nach Berlin ist der Haushaltsplan­Entwurf des Deutschen Bundestags für das Jahr 1999. Der vorgesehene Ausgabenzuwachs um 118,8 Millionen DM auf 1,09 Milliarden DM steht zu einem überwiegenden Teil in Zusammenhang mit höheren Mittelansätzen, die durch den Umzug bedingt sind.

Für Investitionen sind mit 115,68 Millionen DM insgesamt 55,4 Millionen DM mehr eingeplant als 1998, bei den Personalausgaben wird mit insgesamt 650,6 Millionen DM von einem Mehrbedarf von 54,7 Millionen DM ausgegangen.

Teilweise wirkt sich der bevorstehende Umzug zudem beim Bedarf für die sächlichen Verwaltungsausgaben aus. Dort sind 207,47 Millionen DM veranschlagt (1989: 198 Millionen DM). Auch ein Großteil der 125,73 Millionen DM (227,14 Millionen DM) für Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung von Maßnahmen, die längere Zeit in Anspruch nehmen, steht in Zusammenhang mit dem Umzug.

Nur geringfügig verändert ist der Ansatz für die Zuweisungen und Zuschüsse. Für sie benötigt der Bundestag 134,53 Millionen DM (133,67 Millionen DM).

Bei den einzelnen Kapiteln im Etatentwurf des Bundestags sind für die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten 3 Millionen DM eingestellt.

Einzelplan 02

(in Millionen DM)

Ausgaben

Einnahmen

Verpflichtungs­
ermächtigung

1999

1095,95

3,11


125,73

1998

977,14

2,90


227,14

Auf die Ausstattung der Liegenschaften des Bundestags in Berlin entfällt mit 68,58 Millionen DM (18,05 Millionen DM) der größte Anteil der 1999 vorgesehenen Investitionsausgaben. Mit 51,91 Millionen DM um 11,88 Millionen DM höher ist, hauptsächlich mit der Verlagerung des Parlamentssitzes begründet, der Ansatz für die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Abgeordneten auf dem Gebiet der Information und Kommunikation.

Unter den Personalausgaben werden die Diäten sowie die Aufwandsentschädigungen für die Abgeordneten in Höhe von zusammen 152,28 Millionen DM (153,85 Millionen DM) aufgeführt. 191 Millionen DM, 23 Millionen DM mehr als 1998, sind für die Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern vorgesehen. Auch bei diesen Mehrausgaben schlagen umzugsbedingte Leistungen zu Buche.

23,56 Millionen DM (18,74 Millionen DM) sind berücksichtigt für die Arbeit der 99 deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament.

Während für die Bezüge, Vergütungen und Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung mit 163,84 Millionen DM 3,95 Millionen DM weniger vorgesehen sind als 1998, wurde im Hinblick auf den Umzug ein höherer Betrag für Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse und Umzugskosten eingeplant.

Mit 112,78 Millionen DM unverändert geblieben ist unter den Zuweisungen und Zuschüssen der Betrag für die Arbeit der Fraktionen des Bundestages. Die Beträge werden den Fraktionen zur Selbstbewirtschaftung überlassen.

Für Ausgaben zur Förderung zwischenstaatlicher Zusammenarbeit sind 5,78 Millionen DM (1,67 Millionen DM) eingesetzt, als Beiträge an internationale Organisationen und Verbände 1,7 Millionen DM. Für die Förderung des deutsch­amerikanischen Jugendaustauschs wird mit Ausgaben von 6,22 Millionen DM (6,18 Millionen DM) gerechnet. 1,97 Millionen DM (600.000 DM) sollen für Aktivitäten zur 50jährigen Geschichte des Bundestags und der Geschichte des Parlamentarismus, 1,72 Millionen DM (990.000 DM) für die historische Ausstellung in Berlin zur Verfügung stehen.

Für die Arbeit der Wehrbeauftragten sind im Etatentwurf 6,2 Millionen DM (5,99 Millionen DM) vorgesehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902029a
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