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März 02/1999
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KOALITIONSINITIATIVE ANGENOMMEN

Abfindung bei Entlassung nicht auf Arbeitslosengeld anrechnen

(as) Auf Empfehlung des Fachausschusses ( 14/444) hat der Bundestag am 4. März einer Neuregelung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zugestimmt. Damit wird nun verhindert, daß Entlassungsentschädigungen, die ein Arbeitnehmer bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses von seinem bisherigen Arbeitgeber erhält, zu einem erheblichen Teil auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.

Am 2. März hatte der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der PDS gegen die CDU/CSU und die F.D.P. den Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung der Berücksichtigung von Entlassungsentschädigungen im Arbeitsförderungsrecht (124/394) angenommen.

Die Initiative war den Angaben zufolge eingebracht worden, damit die von der alten Bundesregierung beschlossene Neuregelung des SGB III durch das Arbeitsförderungsreformgesetz, die ab 7. April 1999 voll wirksam werden sollte, nicht greift. Gleichzeitig kündigten die Koalitionsfraktionen an, im Rahmen des Bündnisses für Arbeit Vereinbarungen zu einer Neuregelung der Berücksichtigung von Entlassungsentschädigungen im Arbeitsförderungsrecht zu finden. Die Beteiligten des Bündnisses für Arbeit seien zu dem Ergebnis gekommen, die von der alten Regierung eingeführte Neuregelung des SGB III aufzuheben und im Arbeitsförderungsrecht im Grundsatz den Rechtszustand wiederherzustellen, der bis zum 31. März 1997 bestand. Im Ausschuß betonten Sozialdemokraten und Bündnisgrüne ebenso wie schon in ihrer Gesetzesinitiative, die Gespräche im Bündnis für Arbeit sollten mit dem Ziel fortgesetzt werden, dem Gesetzgeber eine Neuregelung vorzuschlagen, die dazu beitragen solle, der aktiven Wiedereingliederung freigesetzter Arbeitnehmer gegenüber einer rein passiven Zahlung von Entlassungsentschädigungen den Vorzug zu geben. Ebenso wie die Opposition seien auch sie der Auffassung, daß massenhafte Frühverrentungen zu Lasten der Sozialkasse verhindert werden müßten.

Die CDU/CSU argumentierte, sie lehne den Gesetzentwurf ab, da die Regierungsfraktionen nicht sagen könnten, wie verhindert werden könne, daß man zu einer Lösung komme, die in der Frage der Frühverrentungen zu enormen Problemen führen werde. Durch hohe Abfindungen werde die Frühverrentung gefördert. Auch werde hier der zweite vor dem ersten Schritt getan, da eine Gesamtlösung noch nicht in Aussicht sei. Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung forderten die Union auf, ihre Denkmodelle darzulegen.

Die Freien Demokraten erklärten, die Lösung der alten Regierung sei zwar nicht optimal gewesen, den jetzigen Vorschlag könnten sie jedoch nicht mittragen. Mit ihm werde lediglich etwas abgeschafft, ohne etwas Neues einzubringen. Die Bundesregierung sei aufgefordert, schnell einen umfassenden Vorschlag einzubringen. Auch die PDS, die dem Entwurf zwar zustimmte, betonte, sie hätte es bevorzugt, schon jetzt umfassende Lösungsansätze einzubeziehen.

Bündnis 90/Die Grünen erläuterten, derzeit könnten noch keine konkreten Angaben zu den Denkmodellen gemacht werden. Das Problem, daß durch Abfindungen Frühverrentung gefördert werden könne, werde aber von allen gesehen. Der Weg der alten Regierung sei jedoch ungeeignet und sollte deshalb nicht für einige Monate in Kraft treten, um dann doch wieder abgeschafft zu werden. Dies schaffe ansonsten eine zu große Rechtsunsicherheit. Auf erneute Nachfrage der Opposition, wann konkret mit einer Gesamtlösung zu rechnen sei, erklärte die Bundesregierung, sie werde "baldmöglichst" Vorschläge unterbreiten. Da jedoch im Bündnis für Arbeit verschiedene Gruppen versammelt seien und diese sich jeweils mit der lokalen Ebene rückkoppeln müßten, könne nicht genau gesagt werden, wie lange der Abstimmungsprozeß dauern werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902048
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